Abmahnmonitor

Lebensmittelhandel: Diese Angaben dürfen nicht fehlen

Veröffentlicht: 27.04.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Inna Dodor / Shutterstock.com

Fehlende Nährwertangaben

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Regelungen beim Verkauf von Lebensmitteln gibt es viele. Es ist also wenig verwunderlich, dass Abmahnungen häufig Lebensmittelhändler treffen. Kunden haben beim Kauf von Lebensmitteln ein Recht darauf zu erfahren, welche Zutaten sich im Produkt befinden. Vor allem Allergene müssen besonders ausgezeichnet werden. Geregelt wird das in der Lebensmittelinformationsverordnung. Auch Hinweise für die Aufbewahrung und Verwendung sollten nicht fehlen, wenn diese notwendig sind. Bei eingelegten Lebensmitteln ist zudem zu beachten, dass neben dem Gesamtgewicht auch das Abtropfgewicht mit angegeben werden muss.

Ein Händler, der einen Online-Feinkostladen betreibt, beachtete eine ganze Reihe dieser Vorschriften nicht. Das blieb natürlich nicht lange unentdeckt und führte so zu einer Abmahnung.

Weitere Abmahnungen

Unzulässiger Garantiehinweis

Wer mahnt ab? HKMW Rechtsanwälte
Wie viel? 1295,43 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Widerruf, Rücktritt, Garantie: Das werfen viele Händlerinnen und Händler schon einmal durcheinander. Die Unterscheidung ist allerdings wichtig, denn die rechtlichen Voraussetzungen sind bei allen dreien verschieden. 

Das Widerrufsrecht ist gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht bei den meisten Waren-Kaufverträgen, die Verbraucher im Internet schließen. Ohne Angaben von Gründen können Kunden also vom Vertrag zurücktreten. Trotzdem muss der Händler darüber informieren, und zwar so, dass der Verbraucher nicht in die Irre geführt wird. 14 Tage Widerrufsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben, aus Kulanz darf man natürlich trotzdem einen längeren Zeitraum anbieten. Die Informationen im Shop sollten sich allerdings nicht widersprechen, denn das kann schnell zu einer Abmahnung führen. 

Die Herstellergarantie ist ein Versprechen des Herstellers, dass ein Produkt eine gewisse Zeitlang hält. Der Kunde muss allerdings darüber aufgeklärt werden, wie er die Garantie geltend machen kann. Eine Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und besteht unabhängig von den gesetzlichen Rechten des Käufers.

Der Rücktritt ist ein Teil des Gewährleistungsrechts und kann unter Umständen geltend gemacht werden, wenn ein Mangel vorliegt. Auch die Gewährleistungsrechte sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen nicht vom Händler abgeändert werden. 

Wenn Händler versuchen diese gesetzlichen Vorgaben zu beschränken, oder den Kunden durch widersprüchliche Angaben in die Irre führen, kann es schon mal zu einer Abmahnung kommen. In diesem Fall gab ein Händler verschiedene Widerrufsfristen an und klärte nicht darüber auf, wie Kunden die Garantie geltend machen können. 

Angabe „Cholesterinfrei“ sorgt für Abmahnung

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Auch die dritte Abmahnung betrifft Lebensmittelhändler. Wer Lebensmittel verkauft, möchte diese gerne damit anpreisen, dass sie besonders gesund sind. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn gesundheitsbezogene Werbung darf nur unter den strengen Voraussetzungen der Health-Claims-Verordnung gemacht werden. Ein Händler beachtete die Verordnung nicht und warb damit, dass sein Produkt „cholesterinfrei“ sei. Darauf wurde der Verband Sozialer Wettbewerb aufmerksam und schon kam es zu einer Abmahnung. 

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Hanna Hillnhütter

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.