Betrug statt Abmahnung

Phishing-Mail wirft Website-Inhabern Markenrechtsverletzung vor

Veröffentlicht: 02.05.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
E-Mail-Schild mit Angelhaken

Aktuell kursieren E-Mails, in denen Betreiber von Websites mit einer angeblichen Markenrechtsverletzung konfrontiert werden. Wie Heise Online berichtet, handelt es sich dabei jedoch um Phishing: Die Versender der Mails versuchen unter der Vorspiegelung des Rechtsverstoßes Zugang zum E-Mail-Postfach des Empfängers zu erhalten. Nachempfunden seien die E-Mails einer Benachrichtigung des Filehosting-Anbieters WeTransfer. Es wird geraten, die Links in der E-Mail nicht zu öffnen. 

Phishing-Mail droht mit teurer Markenrechtsverletzung

Rechtsverstöße – das ist nichts Neues unter Online-Händlern – können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wo vielerorts schnell eine kostspielige Abmahnung droht, können Markenrechtsverletzungen besonders teuer werden. Die Angst davor scheinen die Verantwortlichen für die Phishing-Mail auszunutzen. 

Wie Heise berichtet, stünden in der E-Mail unter einem Download-Link scheinbar zwei Dateien zum Abruf bzw. Download bereit. Dabei beinhalte ein Dateiname neben „Markenrechtsverletzung Klage“ auch die tatsächliche Domain des E-Mail-Empfängers. Im Beschreibungstext werde die Domain ebenfalls genannt – wohl um überzeugender zu wirken. Zusätzlich werde Druck auf den E-Mail-Empfänger aufgebaut, indem behauptet wird, dass der Zugriff auf die Dateien noch am selben Tag des Erhalts der Mail ablaufe. 

Betrüger wollen offenbar Zugang zum E-Mail-Account

Bei Klick auf den Link werde der Empfänger zu einer Website geleitet, die der echten Website von WeTransfer täuschend ähnlich sehe – aber eben nur eine Kopie sei. Statt von „wetransfer.com“ werde die Seite von „webtransfer.kz“ ausgeliefert. Der E-Mail-Empfänger werde hier aufgefordert, sich mit E-Mail und Passwort einzuloggen, um Zugriff auf die Dateien mit den Titeln „Markenrechtsverletzung Klage.pdf“ und „Abmahnung erhoben.pdf“ zu erhalten. Dabei werde die E-Mail-Adresse des möglichen Opfers bereits im entsprechenden Eingabefeld angezeigt. Nach der Eingabe von Zugangsdaten erscheine zunächst eine Fehlermeldung mit dem Hinweis, dass man das Passwort für einen E-Mail-Account nutzen solle.

Nach drei Anmeldeversuchen – die natürlich alle erfolglos sind – erfolge dann eine Weiterleitung auf eine, nun echte, Fehlerseite von WeTransfer. Auch der Link in der E-Mail führe dann zur echten Website des Filehosters. Vermutet wird, dass sich die Versender der E-Mails die Kontaktdaten der Empfänger aus deren Impressen ziehen. 

Abmahnung per E-Mail?

Empfängern solcher E-Mails kann an dieser Stelle allgemein nur geraten werden, die darin enthaltenen Links nicht zu öffnen und die E-Mail gegebenenfalls zu löschen. 

Übrigens: Tatsächlich muss eine echte Abmahnung nicht zwingend per Post verschickt werden, auch wenn dies der absolute Regelfall ist. Der Versand per Post hat vor allem für den Abmahner einen Vorteil, da er den Zugang der Abmahnung so in der Regel einfacher beweisen kann. Erst kürzlich hat sich das OLG Hamm in einem Beschluss mit einer Abmahnung auseinandergesetzt, die als Dateianhang in einer E-Mail versendet wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Abmahnung hier erst mit der Öffnung der Datei selbst als zugegangen gelte: Es könne von Empfängern nämlich nicht verlangt werden, die Anhänge in E-Mails von unbekannten Absendern zu öffnen – wegen der Virengefahr. 

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Kommentare  

#1 Gerald Prüß 2022-05-07 14:21
interessant !
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