Angebliche Markenrechtsverletzung

Darum sorgt „Frida“ für 3.000-Euro-Abmahnungen

Veröffentlicht: 08.06.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Porträt von Frida Kahlo

Frida Kahlo – diesen Namen kennen nicht nur Kunstinteressierte, sondern auch Markenrechtler. In der Kunstwelt ist die 1954 verstorbene mexikanische Künstlerin wohl am ehesten wegen ihrer Selbstporträts im Stil des Surrealismus berühmt. Wohl weniger inspirierend ist, warum wir auf OnlinehändlerNews über sie schreiben: Abmahnungen. Immer wieder ist Frida Kahlo, zumindest mittelbar, der Grund, warum Händler und Hersteller zur Kasse gebeten werden. 

Eine Handtasche namens „Frida“

Gerade erst berichtet gar Bild.de über eine der Abmahnungen: Zum Verhängnis wurde einer Händlerin dabei der Verkauf einer Handtasche unter dem Namen „Frida“. Kurze Zeit nach dem Verkauf der ersten Tasche soll die Händlerin dem Bericht zufolge eine Abmahnung der Frida Kahlo Corporation aus Panama erhalten haben. Diese hat sich den Namen der Künstlerin schützen lassen. 

Dass das Ignorieren von Abmahnungen ungünstige Konsequenzen nach sich ziehen kann, hat sich sodann auch gezeigt: Zunächst habe die Händlerin einen Antrag auf einstweilige Verfügung erhalten, dann habe der Gerichtsvollzieher mit einem Gerichtsbeschluss vor der Tür gestanden. 3.000 Euro zuzüglich Anwaltskosten habe der Vorfall die Verkäuferin gekostet. 

Sind die Abmahnungen berechtigt?

Tatsächlich sind markenrechtliche Abmahnung häufig eine besonders kostspielige Angelegenheit – dafür sorgen die oft hohen Streitwerte. Wo bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung etwaiger Abmahnkosten häufig schon mehr als unangenehm auffallen, lastet bei markenrechtlichen Abmahnungen auch noch das Auskunftsrecht zusätzlich: Der Abmahner verlangt dabei in der Regel Auskunft über Herkunft der gegenständlichen Ware, ihre Vertriebswege und den Umsatz – um einen etwaigen Schadensersatz geltend zu machen. 

Inwiefern eine derartige Abmahnung berechtigt ist oder die Nutzung des Begriffs erlaubt, das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Klar ist: Es bestehen mehrere Markeneintragungen für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen – gerade für den Bereich Mode und Accessoires wird aber häufiger über Abmahnungen in Bezug auf „Frida“ oder „Frida Kahlo“ berichtet. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch Unterstützung bei Abmahnungen im Markenrecht. Weitere Informationen zu markenrechtlichen Abmahnungen und was beim Erhalt solcher zu beachten ist, finden Sie hier.

Kommentare  

#1 gunnar 2022-06-08 15:06
ein hohn das der name ,,frida,, überhaupt geschütz werden kann.!
ist ein gängiger alter deutscher name für personen und bestimmt auch der echte vorname einiger geschäftsfrauen.
bei ,,Frida Kahlo,, könnte ich es noch verstehen, wenn etwas künstlerisches angeboten wird.
aber das schützen von bestimmten dingen und namen ist schon lange voll aus dem ruder gelaufen.
vor allem auch bei dingen die es lange gibt ( zb über 6 monate ) und dann ein ... das auf einmal schützen läßt.
vielleicht sollte ich meinen vornamen auch mal schützen lassen, paar bilder malen ( die wird wohl selber keiner kaufen ) aber klappt bestimmt und kann dann endlich dank eines guten rechtsanwalts in rente gehen.
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