Abmahnmonitor

Heilende Wirkung? Hier lauert die Gefahr einer Abmahnung

Veröffentlicht: 15.06.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.11.2022
Grafik mit Pflanzen die aus offenen Händen kommen

Wieder gab es zahlreiche Abmahnungen gegen Online-Händler. Unzulässige Werbeversprechen oder fehlende Angaben beim Verkauf von PKW wurden einigen Händlern zum Verhängnis.

Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz

Wer mahnt ab? Verbrand Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Werbeaussagen sind ein häufiger Grund für Abmahnungen. Gerade wenn Produkten eine heilende Wirkweise zugesprochen wird, ist Vorsicht geboten. Denn durch das Heilmittelwerbegesetz gibt es strenge Vorgaben, wann eine solche Werbung zulässig ist. So wird in § 3 geregelt, dass eine irreführende Werbung vorliegt, wenn Gegenständen oder Verfahren eine Wirksamkeit nachgesagt wird, die sich nicht haben. 

Ein Händler bewarb seine Therapie mit einer ganzen Reihe von Heilungsversprechen, unter anderem, dass Selbstheilungskräfte unterstützt würden, ohne dass diese wissenschaftlich nachgewiesen werden konnten und wurde daraufhin abgemahnt.

Fehlende Angabe des Energieverbrauchs

Wer mahnt ab? Deutsche Umwelthilfe
Wie viel? 228,02 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von PKW

Bei einigen Produkten gilt es spezielle Vorgaben zu beachten, so auch beim Verkauf von PKW. Denn die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) sieht vor, dass bei der Werbung zum Verkauf von PKW sicherzustellen ist, dass Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die spezifischen CO₂-Emissionen mit anzugeben sind. 

Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, der von einem Mitbewerber oder einem Abmahnverein abgemahnt werden kann.  

Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Auch beim Verkauf von Lebensmitteln müssen besondere Vorschriften beachtet werden. Unter anderem die Health-Claims-Verordnung. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur gemacht werden, wenn die entsprechenden Angaben im Anhang der Verordnung aufgeführt sind. Gerade bei der Wirkweise von Vitaminen ist die Verordnung streng reguliert. Ein Händler machte Angaben, dass sein Produkt Auswirkungen auf den Hormonhaushalt und den Zyklus habe, die so nicht zulässig sind und wurde daraufhin abgemahnt. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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