Verbraucherschutz

Tesla: Verbraucherschützer klagen wegen Umweltwerbung und Datenschutz-Informationen

Veröffentlicht: 19.07.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 18.08.2022
Kamera an Tesla

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Tesla. Wie die Verbraucherschützer in einer Pressemitteilung wissen lassen, habe man Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben. Der Vorwurf: Tesla verschweige gegenüber Kundinnen und Kunden, dass diese bei der Nutzung des sogenannten Wächter-Modus zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet seien und im Falle von Verstößen ein Bußgeld riskierten. Daneben kritisiert der vzbv irreführende Werbeaussagen bezüglich der CO₂-Ersparnis beim Kauf der Autos – eingesparte Emissionen würden von anderen Herstellern verbraucht. 

Die Verbraucherschützer hatten Tesla bereits Ende 2021 abgemahnt und daraufhin eine Teilunterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Datenschutzklauseln erhalten.

vzbv: Wächter-Modus für Fahrzeughalter datenschutzrechtlich problematisch

Tesla verschweige wichtige Informationen gegenüber seinen Kunden, das ist der eine Vorwurf der Verbraucherschützer. Und tatsächlich geht es dabei um ein für die Fahrzeughalter nicht ganz unerhebliches Thema: Diese würden nämlich selbst die Zahlung von Bußgeldern und weitere Verpflichtungen riskieren, wenn sie eine bestimmte Funktion der Autos im öffentlichen Raum nutzen – den sogenannten Wächter-Modus.

Dieser lässt sich aktivieren, wenn das Fahrzeug verriegelt und geparkt ist. Mehre Kameras, die am Auto angebracht sind, zeichnen dann dessen Umgebung permanent auf; es handelt sich quasi um ein Alarmsystem. Von den Aufzeichnungen betroffen sind naheliegenderweise auch Passanten. Unter bestimmten Umständen, so der vzbv, würden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert werden – womit es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten handelt und die DSGVO anwendbar ist. 

Das Anfertigen von Filmaufnahmen anderer Personen, zumal im öffentlichen Raum, ist datenschutzrechtlicher aber besonders sensibel – stationäre Händler kennen dieses Thema beispielsweise von der Kameraüberwachung ihrer Geschäfte. Auch für manche Autofahrer ist die rechtliche Bedeutung des Filmens nicht neu. Diskussionen gibt es hier schon länger bei der Nutzung von Dashcams. Gleichwohl wird sich kaum ein Tesla-Fahrer über die folgenden Umstände Gedanken gemacht haben.

Fahrzeughalter müssten Einwilligungen von Passanten einholen

Im Falle der Wächter-Funktion finde die Aufnahme des Umfelds anlasslos statt und sei damit sowieso unzulässig. Die rechtskonforme Nutzung der Funktion sei im öffentlichen Raum nach Auffassung des vzbv praktisch nicht möglich. „Nutzer:innen müssten von Passant:innen, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen“, kommentiert Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. 

Dass Tesla-Besitzer Datenschutzerklärungen und Einwilligungsformulare beim Parken auslegen, ist natürlich unwahrscheinlich – und das Auto selbst, obwohl immerhin mehr oder weniger in der Lage befindlich, eigenständig fahren zu können, wird sie wohl auch nicht einsammeln. Die Einholung der Einwilligung von Passanten scheitert ganz offensichtlich schon aus praktischen Gründen. Eine Berufung auf das berechtigte Interesse wiederum kommt nach Auffassung der Datenschutzbehörden nur bei anlassbezogener Aufzeichnung unter bestimmten Rahmenbedingungen in Betracht, wenn man auf die Argumentation hinsichtlich Dashcams schielt. Und selbst dann müsse die Informationspflicht erfüllt werden. 

Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv, sieht gar Mängel im Zulassungsverfahren. „Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, kommentiert sie. Die verpflichtende Datenschutzfolgeabschätzung müsse ernsthaft geprüft, in Deutschland die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und Bundesdatenschutzbeauftragtem gestärkt werden. 

Gesparte Emissionen würden an andere Hersteller verkauft

Die Verbraucherschützer gehen aber auch noch mit Werbeaussagen des Fahrzeugherstellers ins Gericht, genauer mit jenen zur CO₂-Ersparnis. Tesla werbe für sein Model 3 mit einem Ausstoß von „0g/km“. Auf der Basis der beanstandeten Werbeaussagen würden Verbraucher davon ausgehen, dass sie durch die Anschaffung des Fahrzeugs den CO₂-Ausstoß insgesamt verringern würden – für viele Menschen sei das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto.

Aber ist dem auch so? Laut vzbv sieht die Realität anders aus: Was Teslas an Kohlendioxid sparten, dürften die Autos anderer Hersteller nämlich zusätzlich ausstoßen. Durch den Verkauf von „Emission Credits“, die es anderen Herstellern ermöglichen, die für ihre Flotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten, verdiene Tesla daran. Laut vzbv handele es sich dabei nach eigenen Angaben von Tesla für das Jahr 2020 um etwa 1,6 Milliarden Euro, die der Fahrzeugbauer mit dem Verkauf von Emissionsrechten verdient hat. 

Die Verbraucherschützer bemängeln auch hier die mangelhafte Information durch den Hersteller. Über den Verkauf der Emissionsrechte werde vor der Bestellung des Fahrzeugs lediglich auf Seite 30 des in Englisch auf der Website verfügbaren Umweltverträglichkeitsberichts informiert. 

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Kommentare  

#1 dieter brandes 2022-07-20 09:30
So eine Bande von Gleichmachern und Verhinderern. Tesla macht da keinen Fehler. Wenn ich doch filme und nur dann das ganze verwerte, wenn mir einer an meine Tür rempelt ... dann sollte das ok sein.
Oder wenn es darum Geht einen Mord aufzuklären .. Anders, wenn es drum ging das da jemand neben meinem Auto z.B. kifft....
Und ebenso das mit den Co2 Zertifikaten. Auch das ist extrem kontraproduktiv . die rückgratlosen Dummis von den Verbraucherverb änden sollten lieber Politiker anprangern, die nicht unterscheiden können, was WIRKLICH GUT und was BÖSE ist.
Das ist meine Meinung und die möchte ich hier auch kundtun dürfen.
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