Abmahnmonitor

Markenrechtsverstoß kostet Ebay-Händler über 2.000 Euro

Veröffentlicht: 03.08.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 18.08.2022
Armbanduhren

Besonders teuer wurde es in dieser Woche für einen Händler, der einen Markenrechtsverstoß begangen hat. Doch auch fehlende Registrierungen nach dem Elektro- und dem Verpackungsgesetz waren nicht billig. 

Teurer Markenrechtsverstoß

Wer mahnt ab? BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (Vertreten durch Kanzlei CAUSACONCILIO)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Verstöße gegen das Markenrecht sind bekanntermaßen besonders teuer. So erging es auch einem Händler, der die Marke BRUBAKER nutzte, obwohl es sich nicht um lizenzierte Produkte des Unternehmens handelte. Geschützte Marken dürfen nach dem Markengesetz nicht ohne die Erlaubnis des Markeninhabers verwendet werden. Der Händler bot jedoch bei Ebay Produkte mit der Markenbezeichnung an, ohne die Erlaubnis dafür zu haben – was die teure Abmahnung zur Folge hatte.

Verstoß gegen das Elektrogesetz

Wer mahnt ab? Juwelier Chronotage GmbH (Vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 1.798,69 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Elektroartikeln

Wer Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbietet, muss die Vorgaben des Elektrogesetzes beachten. Neben einigen Informationspflichten gibt es unter anderem die Pflicht, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Stiftung EAR) zu registrieren, wenn man als Hersteller nach § 3 Nr. 9  Elektrogesetz gilt, beispielsweise weil man Elektrogeräte erstmals in den Geltungsbereiches einführt. Als Händler dürfen außerdem keine Elektrogeräte verkauft werden, die nicht vom Hersteller ordnungsgemäß registriert wurden. Ohne diese Registrierung besteht für Händlerinnen und Händler ein absolutes Vertriebs- und Veräußerungsgebot. Ein Online-Händler, der Armbanduhren verkaufte, die unters Elektrogesetz fallen, unterließ die Registrierung und wurde daraufhin abgemahnt. 

Fehlende LUCID-Registrierung

Wer mahnt ab? Smartphonerepair24.de UG (vertreten durch TUR ADVOCATES)
Wie viel? 540,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Ein Klassiker unter den Abmahnungen ist die fehlende Registrierung bei dem Verpackungsregister LUCID. Nach dem Verpackungsgesetz besteht für Händlerinnen und Händler, die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringen, in der Regel eine Registrierungspflicht. Wird dies unterlassen, führt das in vielen Fällen zur Abmahnung. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#2 Lux 2022-08-04 10:50
Dieser Artikel ist bzgl. Juwelier Chronotage Abmahnung irreführend und sollte ggf. korrigiert werden.

Gemeint sind die 2 Sätze, die vermutlich redaktionell entstanden sind "Neben einigen Informationspfl ichten gibt es unter anderem die Pflicht, sich bei der Stiftung Elektro-Altgerä te-Register (Stiftung EAR) zu registrieren. Ohne diese Registrierung besteht für Händlerinnen und Händler ein absolutes Vertriebs- und Veräußerungsgebot."

Nach meinem (nicht nochmals nachgeprüften) Wissensstand ist ein Verkäufer von E-Geräten NICHT EAR registrierungsp flichtig, es sei denn, er bringt E-Geräte selbst in den Verkehr. Registrierungsp flichtig wäre er also wenn er Artikel zum Kauf anbietet, die unters ElektroG fallen, die er selbst hergestellt hat, oder die von einem Dritten hergestellt wurden, welche aber noch nicht im Rahmen einer EAR Registrierung in Verkehr gebracht wurden (typisches Szenario: Eigenimport).


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Antwort der Redaktion:

Hallo Lux,

vielen Dank für deinen Kommentar. In der Tat war der Part etwas missverständlic h ausgedrückt. Wir haben die entsprechende Passage noch einmal angepasst und etwas konkretisiert.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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#1 C.R. 2022-08-03 14:25
Zum Thema "Verstoß gegen das Elektrogesetz" fehlen wohl noch ein paar Informationen.
"Neben einigen Informationspfl ichten gibt es unter anderem die Pflicht, sich bei der Stiftung Elektro-Altgerä te-Register (Stiftung EAR) zu registrieren. Ohne diese Registrierung besteht für Händlerinnen und Händler ein absolutes Vertriebs- und Veräußerungsgeb ot." widerspricht ganz klar den Texten bei EAR selber, ob oder ob man nicht registrieren muss. Vermutlich handelt es sich bei der Uhr um eine Eigenmarke, oder Eigenimport. Eine generelle Registrierungsp flicht ergibt sich jedenfalls nach den Texten der EAR nicht! Bitte konkretisieren!



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Antwort der Redaktion:

Sehr geehrter C.R,

in dem Fall handelte es sich um einen Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes , der registrierungsp flichtige Produkte in den Verkehr gebracht hat. Leider können wir keine Auskunft darüber geben, welche Form der Herstellereigen schaft vorlag. Es ist nicht auszuschließen, dass hier eine Eigenmarke verkauft wurde.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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