Abmahnmonitor

Gelbe Karte: DFB mahnt Logos ab

Veröffentlicht: 29.11.2022 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.11.2022
Schild am Eingang zum DFB

Abmahnungen haben oft eine sportliche Funktion, schließlich geht es im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auch um einen fairen Wettbewerb. Im Abmahnmonitor zeigen wir diese Woche die neuesten Fälle.

Wer? DFB GmbH & Co. KG (vertreten durch die Kanzlei Advant Beiten)
Wie viel? 4886,02 Euro
Betroffene? Händler von Logo-Shirts
Was? Markenrechtsverletzung

Für den DFB läuft es derzeit imagetechnisch alles andere als rund. Zeit für die eigene Markenstrategie bleibt jedoch. Dabei sollten Händler im Sportbereich immer gewarnt sein, denn geht es nicht immer nur um den Sport, sondern auch Designs, Logos und Marken der Vereine und ein dahinterstehendes Geschäftsmodell. Dadurch muss man auch ein etwas aggressives Abmahnverhalten erwarten, sollte die Marke ohne Erlaubnis des Inhabers im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. 

Für eine Verletzung sollte es in unserem Fall schon reichen, dass das DFB-Logo nachgebildet wurde. Es war also nicht 1:1 übernommen, sondern ein eigenes, ähnlich aussehendes Logo entworfen und verwendet worden. Befindet sich diese Eigenkreation nun auf einer Reihe von Trikots und Shirts, kann dies bereits ein Grund zur Abmahnung sein. Die Empfänger müssen es wohl sportlich nehmen.

Weitere Abmahnungen

Fehlende Grundpreise

Wer mahnt ab? Deutscher Konsumentenbund e. V.
Wie viel? 374,80 €
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Die Preisangabenverordnung sorgt immer wieder für Abmahnungen. So erging es auch einem Händler von Drogerieartikeln, die üblicherweise im Milliliter verkauft werden. Er verkaufte Produkte, bei denen nach der Preisangabenverordnung der Grundpreis mit angegeben hätte werden müssen. Bei den Produkten handelte es sich unter anderem um Shampoos oder Duschbad.

Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung stellt auch einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar, sodass eine Abmahnung von einem Verbraucherverband abgemahnt wurde. Der abgemahnte Händler muss die daraus entstehenden Kosten übernehmen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Verwendung eines Rechtstexteditors ohne Quellenangaben

Wer mahnt ab? AdSimple
Wie viel? –
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Was nichts kostet, taugt nichts? Nicht immer, denn im Internet gibt es zahlreiche Dienstleister, die Rechtstexte anbieten, die sich Interessenten kostenlos generieren können. Das hat natürlich ebenfalls seinen Preis, denn mit der Nutzung verpflichtet sich der Nutzer zumindest, die Quelle zu nennen und meist auch einen Link zu setzen. Rechtstexte unterfallen dem Urheberrecht und genießen Schutz. Außerdem kann die Übernahme fremder Texte ohne die jeweiligen Anforderungen auch einen UWG-Verstoß darstellen.

Rechtstexte sollten daher nur genutzt werden, wenn sie die erforderlichen Anforderungen an die Nutzung erfüllen. AGB und Co. können alternativ nach wie vor aus anderen Quellen stammen, wie vom Anwalt des Vertrauens oder von einem Verband wie dem Händlerbund. Der Urheber muss die Quellangabe (insbesondere bei kostenpflichtigen Angeboten) nicht verlangen.

„Falls Sie unsere Texte nicht mehr nutzen möchten, bieten wir Ihnen alternativ an, die
bisherige unberechtigte Verwendung unserer Datenschutztexte durch die Zahlung eines
pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 499 EUR Netto abzugelten", heißt es in der Nachricht.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.