Abmahnmonitor

Die rechtliche Krux mit „Made in Germany“

Veröffentlicht: 14.02.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
Hund mit Deutschland-Flagge im Maul

Ob Waschmaschinen von Bosch, Uhren von Glashütte Original, Werkzeuge von Würth oder Backformen von Dr. Oetker: Viele Unternehmen werben für ihre Produkte mit dem Label „Made in Germany“. Etwas, was hierzulande gefertigt wurde, muss doch gut sein!? Doch es gibt auch Fallstricke bei der Werbung.

Wer? Curt Maria Medical GmbH (durch Anwaltskanzlei CBH)
Wie viel? 1.295,42 Euro
Betroffene? Händler allgemein
Was? Hinweis auf Deutschlandfahne

Die Herkunft eines Produktes kann für potenzielle Kunden ein starker Kaufanreiz sein, schließlich hat sie Einfluss auf die Vorstellung von Qualität und (guter) Wertarbeit. Doch es kann eine irreführende Werbung darstellen, wenn ein Produkt mit „Made in Germany“ beworben, es aber nicht wirklich in Deutschland hergestellt wurde. Um mit der Kennzeichnung werben zu können, müssen Erzeugnisse entweder gänzlich in Deutschland hergestellt sein oder sie müssen eine in Deutschland für die Produktqualität entscheidende Behandlung erfahren haben.

Auch wenn nicht alle Produktionsschritte in Deutschland vorgenommen werden müssen, muss der überwiegende und maßgebliche Teil der Fertigung in Deutschland geschehen sein. Ob ein Produkt die Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ oder eine ähnliche Gestaltung, die das suggeriert (z. B. Verwendung der Deutschland-Flagge), tragen darf oder nicht, ist letztendlich im Einzelfall zu entscheiden. Und auch bei anderen Herkunftsbezeichnungen muss daher besondere Sorgfalt an den Tag gelegt werden.

Weitere Abmahnungen

Abtropfgewicht

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Regelungen beim Verkauf von Lebensmitteln gibt es viele. Es ist also wenig verwunderlich, dass Abmahnungen häufig Lebensmittelhändler treffen. Kunden haben beim Kauf von Lebensmitteln ein Recht darauf, zu erfahren, welche Zutaten sich im Produkt befinden. Vor allem Allergene müssen besonders ausgezeichnet werden. Geregelt wird das in der Lebensmittelinformationsverordnung. Auch Hinweise für die Aufbewahrung und Verwendung sollten nicht fehlen, wenn diese notwendig sind. Bei eingelegten Lebensmitteln wie sauren Gurken ist zudem zu beachten, dass neben dem Gesamtgewicht auch das Abtropfgewicht mit angegeben werden muss.

Ein Händler, der ein Online-Lebensmittelgeschäft betreibt, beachtete eine Reihe dieser Vorschriften nicht. Bei seinen eingelegten Gurken fehlte das Abtropfgewicht. Das blieb natürlich nicht lange unentdeckt und führte so zu einer Abmahnung.

Verstoß gegen die Biozid-Verordnung

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln

Der Frühjahrsputz naht und die Desinfektionssprays und Putzmittelchen werden wieder aufgestockt. Fleißige Hausfrauen und -männer haben allerlei Mittel, die ihnen bei der Reinigung helfen. Seit September 2013 gelten für diese sogenannten Biozide Regelungen für den Handel, die sogenannte Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU). Offenbar ist diese Verordnung schon wieder in Vergessenheit geraten, denn sie ist immer noch Grund für Abmahnungen.

Die Biozid-Verordnung regelt mit ihrem weiten Anwendungsbereich das Inverkehrbringen, die Werbung und die Verwendung von Biozidprodukten. Jeder Werbung für Biozidprodukte ist folgender Hinweis hinzuzufügen: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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