Abmahnmonitor

Lebensmittelunternehmer:in gehört zu den Pflichtangaben

Veröffentlicht: 02.05.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.05.2023
Konserven werden in Fabrik produziert

Wer online Lebensmittel verkauft, der sollte sich genauestens über die notwendigen Kennzeichnungspflichten informieren, ansonsten droht eine Abmahnung. So erging es einem Online-Händler, der Konserven zum Kauf anbot und dafür angemahnt wurde, dass er den Lebensmittelunternehmer nicht angab.

Lebensmittelkennzeichnung

Wer? Verein gegen Unwesen in Handel und & Gewerbe Köln e.V. (VgU)
Wie viel? 255,00 Euro
Betroffene? Händler:innen von Lebensmitteln
Was? Verkauf von Lebensmitteln ohne Pflichtkennzeichnung

In einer aktuellen Abmahnung geht es vor allem um die fehlende Pflichtkennzeichnung nach der Lebensmittelinformations-Verordnung. Nach den Vorschriften dieser europaweit einheitlich gültigen Verordnung muss auch im Online-Shop informiert werden, aus welchen Zutaten ein Lebensmittel besteht oder welche Nährwerte es besitzt. Viele Händler:innen denken schon daran, dass sie Angaben zu Nettofüllmenge oder Zutaten in die Artikelbeschreibung aufnehmen. Das sind aber noch nicht alle Informationen. Auch der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers oder der Lebensmittelunternehmerin müssen angegeben werden. Das kann von Fall zu Fall jemand anderes sein, denn viel Firmen lassen von einem anderem Unternehmen produzieren und vermarkten es dann jedoch unter einer eigenen Marke. Andere wiederum belassen es bei der Eigenproduktion. Online-Händler:innen müssen jedoch nur die Angaben von der Verpackung übernehmen. Das vergessen viele immer wieder, weshalb wir noch einmal darauf hinweisen möchten.

Biozide

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln

Der Frühjahrsputz naht und auch die ersten Insekten sind schon wieder unterwegs. Ordnungsliebende haben nun allerlei Mittel, die ihnen bei der Reinigung und Schädlingsbekämpfung helfen. Seit September 2013 gelten für diese sogenannten Biozide Regelungen für den Handel, die sogenannte Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU). Offenbar ist diese Verordnung schon wieder in Vergessenheit geraten, denn sie ist immer noch Grund für Abmahnungen.

Die Biozid-Verordnung regelt mit ihrem weiten Anwendungsbereich das Inverkehrbringen, die Werbung und die Verwendung von Biozidprodukten. Jeder Werbung für Biozidprodukte ist folgender Hinweis hinzuzufügen: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

Unberechtigte Verwendung der Marke OSCAR

Wer? Academy of Motion Picture Arts and Sciences (über die Kanzlei GSK Stockmann)
Wie viel? 3591,10 Euro
Betroffene? Online-Händler:innen

Regelmäßig berichten wir von Abmahnschreiben bekannter Künstler, seien es die Rolling Stones oder Motörhead. Auch Pink Floyd wehrte sich erst kürzlich gegen den Handel mit unlauteren Konzertmitschnitten (sog. Bootlegs). Bei der aktuellen Abmahnung muss man noch in eine andere Richtung denken. Die berühmte Academy, die jährlich die Oscars verleiht, hat sich ebenfalls die Rechte an der Marke OSCAR sichern lassen. Damit ist die Marke für jegliche Nachahmungen tabu, beispielsweise im Partybereich, wo auch Kollegen, Freunde oder Familie gerne mal einen inoffiziellen Oscar verliehen bekommen. Der abgemahnte Händler hat genau solche Artikel online vertrieben (z. B. Dekoration), ohne die entsprechende Lizenz für die Nutzung des Namens zu besitzen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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