Unister: Ab-in-den-Urlaub von Wettbewerbszentrale abgemahnt (Update)

Veröffentlicht: 24.02.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 24.02.2016

„Ab-in-den-Urlaub“ wurde abgemahnt. Das Reiseportal des Leipziger Internet-Unternehmens Unister versprach bei der Buchung Geldgutscheine, die spätestens 28 Tage nach der Reise ausgezahlt werden sollten. Tatsächlich aber warten immer noch viele Kunden auf die Auszahlung des Geldes. Update: Unister will Gutscheine zukünftig via Scheck auszahlen und zeigt sich über NDR-Bericht irritiert. 

Michael Ballack in Liege mit Zeitung
© ab-in-den-urlaub.de

Wieder schlechte Nachrichten für das Leipziger Unternehmen Unister. Diesmal geht es um das Flaggschiff „Ab-in-den-Urlaub“. Das Reiseportal wurde nun von der Wettbewerbszentrale abgemahnt, weil sich „Ab-in-den-Urlaub“ durch „irreführende Gutscheinwerbung“ einen wettbewerbswidrigen Vorteil verschafft haben soll.

Ab-in-den-Urlaub: Die Hintergründe zur Abmahnung

Urlaubern wurde bei der Buchung über „Ab-in-den-Urlaub“ ein Geldgutschein versprochen, der spätestens 28 Tage nach der Reise ausgezahlt werden sollte. Die Gutscheine wurden entweder per Post oder online angeboten. Die Gutscheine versprachen ein Geldgeschenk in Höhe von 50 oder 100 Euro und konnten durch die Eingabe eines Codes eingelöst werden. Das Problem: Anscheint hält sich „Ab-in-den-Urlaub“ nicht an sein Versprechen. So sollen der Wettbewerbszentrale massive Beschwerden von Verbrauchern vorliegen, die auch nach Ablauf der Frist von vier Wochen ihr Geld noch nicht erhalten haben.

Der NDR hatte sich diese Vorwürfe genauer angesehen. Im Zuge der Recherchen des Verbraucher- und Wirtschaftsmagazins „Markt“ im NDR Fernsehen, des Radiosenders NDR Info und von NDR.de hat die Wettbewerbszentrale das Unternehmen nun abgemahnt. Denn neben den Beschwerden der Verbraucher werden auch konkurrierende Anbieter benachteiligt, da die Kunden durch irreführende Gutscheinwerbung von anderen Reiseportalen weggelockt würden. Diese Praxis sei deshalb wettbewerbswidrig.

Unister soll Unterlassungserklärung abgeben

In der ausgesprochenen Abmahnung wird gefordert, dass „Ab-in-den-Urlaub“ die Werbung mit den Gutscheinen einstellt bzw. nicht mehr behauptet, dass das Geld innerhalb von 28 Tagen erstattet wird. Gegenüber dem NDR äußerte sich Unister wie folgt: „... die Auszahlung der Gutscheine (ist) ein komplexer manueller Prozess. Eine pünktliche Auszahlung kann nur unter dem Vorbehalt der korrekten Eingabe der Bankverbindungen sowie eines korrekten Gutscheincodes erfolgen."

Unister wurde nun eine Frist bis Anfang März 2016 gesetzt, die Unterlassungserklärung abzugeben. Unterdessen raten Verbraucherschützer den Kunden, die immer noch auf die Rückerstattung ihres Gutscheins warten, das Geld weiterhin einzufordern – notfalls mit einem Anwalt.

Update – 24.02.2016

Unister hat sich via Unternehmensmeldung zu den Vorwürfen des NDRs geäußert und erklärt, dass Kunden zukünftig „via Scheck statt wie bislang per Überweisung für die Buchung von Urlaubsreisen“ belohnt werden. Zudem bedauert das Unternehmen sehr, dass man sich nicht an die versprochene 28-Tage-Frist für die Auszahlung der Gutscheine gehalten habe. Der Grund dafür liegt in der „Komplexität der Ermittlung korrekter Bankdaten, die nach Einführung des SEPA-Systems im vergangenen Jahr spürbar gestiegen ist“. Entsprechend werde künftig das Urlaubsgeld via Scheck bezahlt, da die Postadresse auch beim Reisebüro vorliegt – anders als die Bankdaten.

Weiterhin erklärt Unister, dass man sehr irritiert sei über den Bericht des NDRs, da dieser „vorab über die neue Auszahlungslogik informiert“ wurde, dies aber im Beitrag selbst nicht aufgegriffen hat. In der Unister Travel Meldung heißt es weiterhin:

„Gern hätten wir die Wettbewerbszentrale direkt über unsere neue Zahlmethode informiert“, sagt Thomas Wagner, Geschäftsführer von Unister Travel. Im Sinne seiner Kunden werde Unister Travel selbstverständlich an seinen Gutschein-Angeboten festhalten. Ob aus juristischen Gründen die selbst gesteckte Auszahlungsfrist von 28 Tagen gestrichen werden muss, wird nun geprüft. Gewünscht ist dies nicht. „Anders als mancher Mitbewerber verpflichten wir uns im Sinne unserer Kunden bislang aktiv zu diesem Zahlungsziel. Wir prüfen nun, ob und in welchem Umfang wir dies ändern müssen“, so Wagner.

 

Kommentare  

#4 Wiederholungstäter 2016-05-30 21:15
Bereits 2014 hatte ich nach mehreren Versuchen und Einschaltung der Rechtsschutzver sicherung meine Kohle erhalten und schwor mir eigentlich:"Nie wieder".
Im März war ich doch so doof, es nochmal mit einem 100€ Gutschein zu versuchen.
Ich warte immer noch auf´s Geld. Das war definitiv das letzte Mal.

In Wiso in der Mediathek gibt es unter Tricks der Reiseportale einen interessanten Beitrag. Entweder Mahnbescheid oder über die Rechtsschutzver sicherung zum Anwalt.
Dort möchte ich nicht arbeiten.
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#3 A.Schwill 2016-02-27 05:22
Mir wurde ein 75€ gutschein bei Buchung einer Reise im oktober2015 bestätigt.
Im Login Bereich bei abidu war zu keiner Zeit die Eingabe der Bankdaten möglich.
Jetzt habe ich eine Mail von Abidu bekommen das ich meine Bankdaten nicht eingegeben habe und damit der Gutschein nicht einlösbar wäre.
Das ist Betrug denn meine Kontodaten waren zeitnah durch meine Buchung bei Unister.
Herr Ballack und Herr Calmund können das Geld sicher gut gebrauchen.
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#2 H. Mayer 2016-02-24 16:58
Gutscheine sind ein tolles Marketinginstru ment zur Kundenbindung. Dafür muss man aber halten was man verspricht. Die Manager bei Unister müssen totale Nieten sein, denn sie schaden dem Firmen-Image: Kaum einer der veräppelten Gutschein-Besit zer wird dort nochmal buchen, Negativpresse gibt es obendrauf und dass sich deren Support monatelang mit Beschwerden beschäftigen muss, ist mega unwirtschaftlic h.
Die Begründungen, warum nicht gezahlt wird, sind lächerlich und vorgeschoben.
Bei Reisebuchung kann man den Gutscheincode gleich eintragen, die Gültigkeit wird sofort bestätigt. Die Bankdaten für die Auszahlung werden gleich mit abgefragt. Wie bitte soll daraus ein "komplexer manueller Prozess" entstehen?
Man trägt ja auch seine Kontonummer ins Formular ein, damit der Reisepreis eingezogen werden kann - das klappt auf jeden Fall zeitnah!
Wer massive Probleme hat, löst sie schnellstens, um den Schaden zu begrenzen. Da Unister das offensichtlich nicht macht, gibt es nur ein Fazit: Das Unternehmen ist unseriös.
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#1 Braun 2016-02-23 15:51
Unister sollte auch wegen seiner Preis-Werbung abgemahnt werden.
Es wird mit günstigen Preisen für Reise, Flüge etc. geworben, welche man nur dann erhält, wenn man die vom Unister-Unterne hmen herausgegebene Kreditkarte einsetzt. Sonst ist der Preis um 29,99 EUR höher, also bei einem Hin- und Rückflug schon fast 60 EUR, bei zwei Personen somit fast 120,00 EUR. Es gab mal eine Fernsehsendung, die hieß "Nepper, Schlepper, Bauernfänger". In Leipzig haben sich wohl ein paar Leute davon Videoaufzeichnu ngen angesehen.
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