Ed Hardy: Wieder regelmäßige Abmahnungen der Kultmarke

Veröffentlicht: 11.05.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.05.2016

Über Geschmack lässt sich streiten. So scheiden sich auch bei der in den 2000ern weltweit populären Marke Ed Hardy die Geister. Wenn es um das Image der Marke geht, sieht das vom französischen Modedesigner Christian Audigier gegründete Unternehmen jedoch rot. Ed Hardy mahnt wieder regelmäßig die Verletzung seiner Marke ab.

Ed Hardy Caps_bukley / Shutterstock.com

Die Motive des US-amerikanischen Tattoo-Künstlers Ed Hardy machten den französischen Modedesigner Christian Audigier weltberühmt. Er druckte die Motive auf Shirts und Basecaps und erlangte damit Ruhm rund um den Globus. Für „Ed Hardy“ bzw. „ED HARDY“ wurden diverse Wort- und Bildmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.

Wer mahnt ab?

In letzter Zeit werden wieder vermehrt Verstöße gegen die Marke „Ed Hardy“ bzw. „ED HARDY“ abgemahnt, die beim Deutschen Patent- und Markenamt unter anderem unter der Registernummer 30735714 für Sonnenbrillen, Taschen und Bekleidungsstücke eingetragen ist. Inhaberin der Marke „Ed Hardy“ bzw. „ED HARDY“  ist die Firma Hardy Way, LLC, aus New York (USA).

Rechtsanwaltlich vertreten lässt sich die Markeninhaberin bei ihren Abmahnungen durch die Kanzlei ZLR.legal Rechtsanwälte aus München. Die Abgemahnten werden auf die Rechtsverletzung hingewiesen und zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem soll Auskunft erteilt werden über die Menge der ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren, über Einkaufs- und Verkaufszeiten sowie über die Einkaufs- und Verkaufspreise.

Abmahngründe

Die Abmahnungen drehen sich um die Verletzung der Wortmarke „Ed Hardy“ bzw. „ED HARDY“. Die abgemahnten Händler vertreiben Produkte, die unter Bezugnahme auf die Marke „Ed Hardy“ bzw. „ED HARDY“ vertrieben werden.

Besonders an den Abmahnungen ist jedoch, dass auch „artenfremde“ Produkte betroffen sind, beispielsweise der Verkauf von Krawattenhaltern, Osterküken oder Topfuntersetzern unter der Marke „Ed Hardy“ bzw. „ED HARDY“. Ein abgemahnter Händler berichtete uns, dass seine Produkte bei Amazon unter der Marke „Ed Hardy“ gelistet waren, ohne dass er dies bezweckt habe bzw. davon Kenntnis hatte. Da diese Produkte aber nicht aus dem Hause Ed Hardy stammen, begehen die Verkäufer eine Markenverletzung.

Wie gehe ich mit einer solchen Abmahnung um?

Die Abmahnungen sind relativ kostspielig und belaufen sich auf mehrere tausend Euro allein für die Anwaltskosten (ohne etwaige Schadensersatzansprüche). Haben Sie eine Abmahnung der Hardy Way LLC aus New York wegen Verletzung der Marke „Ed Hardy“ bzw. „ED HARDY“ erhalten, gilt: Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne weitere Überprüfung die mit gesendete Unterlassungserklärung, sondern lassen sich zunächst rechtsanwaltlich beraten.

Kommentare  

#1 Heiko 2016-05-11 14:11
Wie soll ich denn verhindern geschweige denn verantwortlich für eine solche Auflistung bei Amazon sein? Da sieht man wieder, wie schwachsinnig das deutsche Abmahnsystem ist. Man traut sich ja schon gar nicht mehr überhaupt noch irgendwas im Internet zu machen, ohne vorher auszuwandern.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.