Hilfe bei Abmahnungen? - Der Abmahnbeantworter (Update)

Veröffentlicht: 30.08.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.11.2016

Abmahnungen scheinen wie ein Damoklesschwert stets über dem Online-Handel zu schweben. Aber wäre es dann nicht toll, wenn man sich den nachfolgenden (Papier)Krieg nicht so einfach wie möglich machen könnte? Der Abmahnbeantworter soll nun Abhilfe schaffen. Update: Der Abmahnbeantworter soll nur ein Pressegag gewesen sein.

Würfel
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Wofür kann der Abmahnbeantworter verwendet werden?

„Erzeugen Sie mit diesem Schriftsatz-Generator in fünf Schritten ein Antwortschreiben, das die abmahnende Kanzlei über die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung in Kenntnis setzt“, so das Credo des neuen Online-Tools. Jeder, der eine Abmahnung für einen Urheberrechtsverstoß erhalten hat, kann damit den auf der Webseite http://abmahnbeantworter.ccc.de/ zur Verfügung gestellten Abmahnbeantworter nutzen. 

Daher der erste Wermutstropfen vorweg: für die herkömmliche, im Online-Handel überwiegend versendete, wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist der Abmahnbeantworter nicht nutzbar.

Wie funktioniert der Abmahnbeantworter?

Mit fünf Fragen klickt man sich durch das Tool: „Wer mahnt ab?“, „Wie lautet das Aktenzeichen“, „Warum sind Sie nicht Täter?“, „Warum sind Sie kein Störer?“ und „Wer wird abgemahnt?“. An sich nichts Herausragendes. Doch schon bei der ersten Frage dürften Laien an ihre Grenzen stoßen.

Der Abmahnbeantworter ist nur nutzbar, wenn es sich offensichtlich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, wenn der Abgemahnte also beispielsweise tatsächlich nicht für die Verletzung verantwortlich ist. Wenn der Anschlussinhaber ausschließen kann, den Urheberrechtsverstoß selbst begangen zu haben, ist die Abmahnung unberechtigt. 

Bei der Beantwortung dürfen die Betroffenen nicht vorschnell handeln: Wer sich nicht sicher ist, oder eine aus seiner Sicht berechtigte Abmahnung bekommen hat, kann und sollte den Abmahnbeantworter nicht nutzen – und sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt suchen. Auch bei den nachfolgenden Fragen müssen die Abgemahnten gewissenhaft vorgehen, um kein unrichtiges Antwortschreiben zu erzeugen.

Hat man den Frageprozess erfolgreich durchlaufen, erhält man ein pdf-Dokument, welches ein Antwortschreiben enthält. Darin wird die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung erläutert.

Lob und Kritik

Die Idee für den Abmahnbeanworter ist gut, rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen entgegenzutreten und Massenabmahnern Steine in den Weg zu legen. Leider sind die Abmahnungen meist professionell erstellt und Gut von Böse für den Laien nicht zu unterscheiden. Darauf weisen auch die Erfinder deutlich hin.

Der Abmahnbeantworter liefert anhand der Fragemaske einen guten ersten Einblick, ob eine Abmahnung berechtigt sein könnte. Der Abmahnbeantworter bietet außerdem eine gute erste Formulierungshilfe, kann (und darf) eine Rechtsberatung aber nicht ersetzen.

Genau hier müssen Hilfesuchende daher vorsichtig sein, und die Fragen sehr sorgfältig und mit Bedacht beantworten. Die Verteidigung gegen eine an sich berechtigte Abmahnung kann nach hinten hinaus teuer werden, wenn sich die Abmahner nicht abschütteln lassen und die Unterlassungserklärung/ausstehenden Kosten für die Abmahnung ohne Wenn und Aber eintreiben wollen.

Update vom 30.08.2016

Wie heise.de mitteilt, handelt es sich offensichtlich um ein Fake. Aktuell ist der Abmahnbeantworter jedoch weiterhin aufrufbar und nutzbar.

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