Ebay: Standardisierte Produktinformationen nicht ohne Kontrolle übernehmen

Veröffentlicht: 05.09.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.10.2016

Wer online einkauft, hat keine oder nur eine sehr umständliche Möglichkeit der Nachfrage zum Produkt. Deshalb hängt der Absatz eines Produktes maßgeblich davon ab, wie detailliert die Produktbeschreibung ist. Dabei ist weniger die Quantität entscheidend, als vielmehr die Qualität.

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Wesentliche Merkmale der Ware

Im Ladengeschäft kann der Kunde die Ware bis zum Bezahlvorgang begutachten. Dies ist im Online-Handel nicht möglich. Hier durchläuft der Kunde lediglich einen virtuellen Bestellvorgang. Daher ist es umso wichtiger, dem Kunden vor dem zahlungspflichtigen Kauf noch einmal die Ware genau zu beschreiben und die kaufentscheidenden Merkmale mitzuteilen.

Nichts Neues ist es, dass schon das Gesetz zur Angabe dieser wesentlichen Merkmale verpflichtet. Das Gesetz verlangt vom Online-Händler, Verbrauchern folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: „die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen angemessenen Umfang.“

Standardisierte Produktinformationen

Abgesehen von dieser gesetzlichen Informationspflicht ist zu bedenken: Nur wer ein Produkt kennt, wird es auch bestellen. Schon seit vielen Jahren bietet Ebay deshalb allen Verkäufern Unterstützung an, die ihnen bei der Beschreibung ihrer Produkte hilft. Die sog. „standardisierten Produktinformationen“ werden von Ebay kostenlos zur Verfügung gestellt und sollen das Einstellen von Artikeln in den Hauptkategorien (z. B. Bücher, Filme & DVD) erheblich erleichtern.

Händler können beispielsweise nach Eingabe der ISBN standardisierte Produktinformationen kostenlos zu ihrer Artikelbeschreibung hinzufügen und damit einiges an Zeit und Mühe sparen. Teilweise erhält der Kunde hier einen richtigen Mehrwert zur regulären selbst verfassten Artikelbeschreibung, wie den Klappentext eines Buches – und das mit nur wenigen Mausklicks. Vorsicht ist u.a. auch bei der Verwendung von Markennamen in der Produktbeschreibung geboten - hierbei handelt es sich um einen häufigen Grund zur Abmahnung auf eBay.

Produktinformationen nicht einfach übernehmen

Das Fehlen der wesentlichen Merkmale ist ein Abmahngrund, der nicht sein muss. Genauso wenig dürfen jedoch falsche Angaben gemacht werden, denn alle Werbeaussagen müssen der Wahrheit entsprechen. Wie eine aktuelle Abmahnung zeigt, lohnt sich stets auch ein kritischer Blick über diese automatisch von Ebay generierten und eingefügten Produktinformationen. Ein Händler bekam eine Abmahnung, weil das vertriebene Produkt anders als in der standardisierten Produktinformation gar keine CE-Kennzeichnung besaß. Das muss jedoch nicht sein. Jeder Verkäufer, der die standardisierten Produktinformationen übernimmt, sollte hier den Blick für's Detail nicht verlieren. Fragen Sie sich kritisch, ob alle Angaben in Ordnung sind – im Zweifel müssen Sie nach außen dafür einstehen.

Wer einen Fehler entdeckt, sollte diesen natürlich sofort beheben oder (falls möglich) auf die standardisierte Produktbeschreibung verzichten. Ebenso schnell soll sich der Verkäufer an Ebay wenden, damit auch andere Händler nicht in die Bredouille geraten und der Fehler zentral behoben werden kann.

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