Justizministerium knöpft sich Abmahnindustrie vor

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 08.03.2013

Rechtsvorschriften im Onlinehandel sind oft kompliziert. Wer eine Angabe im Impressum vergisst, riskiert bereits eine rechtliche Abmahnung und wird zur Kasse gebeten. Diese Vorgehensweise haben dubiose Rechtsanwälte in der jüngsten Vergangenheit perfide ausgenutzt. Inzwischen kann man von einem handfesten Abmahnungsmissbrauch für Wettbewerbsverstöße im Bagatellbereich sprechen.

JustiziaDas Justizministerium will sich nun darum kümmern. Mit Hilfe von spezieller Software finden Anwälte im Internet selbst geringste Wettbewerbsverstöße. Ein Konkurrent ist ebenso schnell aufgetrieben und in dessen Auftrag geht sodann eine Unterlassungserklärung an den Webseitenbetreiber, Kleinunternehmer oder Blogger. Dazu kommt eine Rechnung über die entstandenen Kosten der Anwaltskanzlei. Reagiert der Abgemahnte nicht, folgt der nächste Schritt. Es wird eine einstweilige Verfügung beantragt und das bei Gerichten, von denen die Anwälte wissen, dass sie solche Verfügungen bereitwillig erlassen. Das treibt die Kosten, die der Kleinunternehmer erstatten soll, erneut in die Höhe. In vielen Fällen geraten Betroffene durch dieses Vorgehen in finanzielle Bedrängnis, die ganz schnell existenzbedrohende Ausmaße erreichen kann.

„Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Süddeutschen Zeitung. Das Ministerium will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen deutlich verringern soll. Denn aufgrund umfassender Änderungen im Gebührenrecht werden Abmahnkosten erheblich sinken. Missbräuchlich Abgemahnte erhalten zudem einen Anspruch auf Kostenersatz. Das konsequente Vorgehen des Justizministeriums schließt auch die Abmahnwelle im Urheberrecht mit ein.

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