Verbraucherschützer mahnen WhatsApp ab

Veröffentlicht: 19.09.2016 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 02.03.2018

WhatsApp ist für viele Verbraucher gar nicht mehr wegzudenken. Jeden Tag nutzen Millionen Menschen den Dienst, um ihren Lieben, Freunden, Bekannten oder Kollegen Nachrichten zukommen zu lassen. Doch die sensiblen Daten der Nutzer sind in Gefahr, sagen Kritiker. Daher greifen Verbraucherschützer nun ein.

rote Karte
© studiostoks – Fotolia.com

Facebook ist als Datenkrake verschrien. Das soziale Netzwerk sammelt alle möglichen sensiblen Informationen über seine Nutzer, um beispielsweise Werbung noch gezielter ausspielen zu können. Nachdem der Konzern den Nachrichtendienst WhatsApp Anfang 2014 übernommen hatte, wurden die ersten kritischen Stimmen laut, dass die WhatsApp-Nutzerdaten ein gefundenes Fressen für Facebook seien. Damals versicherte der Social Media-Konzern allerdings, dass – trotz der Übernahme – die Unternehmen auch weiterhin separat agieren werden und die WhatsApp-Daten unangetastet blieben.

Wie wir berichteten, ließ Facebook erst kürzlich verlauten, dass man die Daten der WhatsApp-Nutzer (wie etwa die Telefonnummern) nun doch nutzen möchte, um die Werbemaßnahmen im eigenen sozialen Netzwerk noch weiter zu verbessern. – Für WhatsApp-Nutzer und Verbraucherschützer ein alarmierender Schritt.

Verbraucherschützer: „Privatsphäre der Verbraucher gerät in Gefahr“

Der Verbraucherschützer Bundesverband (vzbv) hat daher nun Schritte eingeleitet, um derartige Vorgehensweisen zu verhindern, und WhatsApp abgemahnt. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, sagte dazu in einer Pressemitteilung:

„Bei der Übernahme 2014 von WhatsApp hat Facebook öffentlich bekundet, dass der Dienst von WhatsApp unabhängig bleiben solle. Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht.“ Und: „Mit großer Sorge beobachten wir einen schleichenden Trend: Verbraucher verlieren nach und nach die Hoheit über ihre Daten. Ihre Privatsphäre gerät in Gefahr. Dieses Beispiel zeigt nicht zuletzt, dass die erweiterte Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände ein wichtiges Instrument ist, um Verbraucher und Daten zu schützen.“

Im Zuge der Abmahnung habe WhatsApp nun bis zum 21. September 2016 die Möglichkeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.