Abmahnmonitor: Neues aus der Abmahnwelt

Veröffentlicht: 06.10.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.10.2017

Sind Abmahnungen sinnvoll und notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu erhalten? Darüber scheiden sich die Geister. Nichtsdestotrotz nimmt die Welle an Abmahnungen im Online-Handel nicht ab. Im Gegenteil, je mehr Händler auf den E-Commerce-Markt drängen, desto mehr Notwendigkeit der „Zurechtweisung“ entsteht. Das sind die neuesten Clous der Abmahner.

Zielscheibe
© alphaspirit – Shutterstock.com

Wer? Arthur Schifferer (über die Kanzlei Kreitmaier & Collegen Rechtsanwälte)

Wie viel? 984,60 Euro

Betroffene? Händler von Trägermedien (USK/FSK 18)

Was? Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

Nach den Vorschriften aus dem Jugendschutzgesetz dürfen Trägermedien (USK 18, FSK 18) nur an volljährige Personen verkauft und versendet werden. Handeln Händler mit derartigen jugendgefährdenden Produkten, dürfen diese nicht für Kinder und Jugendliche einsehbar sein (vergleichbar mit einem Erwachsenenbereich in Videotheken). Außerdem muss eine Altersverifikation durchgeführt werden. Kommt man als Händler diesen Verpflichtungen nicht nach, ist eine Abmahnung wahrscheinlich. Vorsicht: der Abmahner macht Testkäufe. Außerdem wird den Abgemahnten vorgeworfen, keinen Jugendschutzbeauftragten bestellt zu haben.

 

Wer? SOTOL Trading GmbH (über Rechtsanwalt Dr. jur. Theo Kalogeropoulos)

Wie viel? 3.022,96 Euro (inkl. Schadensersatz)

Betroffene? Händlern von Stretchfolien

Was? Irreführende Werbung (Mogelpackungen)

Mit einer auffallenden Häufigkeit ist und ganz aktuell die SOTOL Trading GmbH aufgefallen (aktuell 7 Abmahnungen). Die SOTOL Trading GmbH ist als Großhändlerin im Bereich „Stretchfolien“ aktiv und mahnt entsprechende irreführende Werbeaussagen für Stretchfolien ab. Durch Testkäufe konnte festgestellt werden, dass die beworbenen Länge (300 Meter) nicht zutreffend war, sondern die Folien angeblich deutlich kürzer waren. Aufgrund des sehr hohen Streitwertes (50.000 Euro) und in dieser Konstellation unüblichen Schadensersatzanspruchs von 1.200 Euro sollte unbedingt Rücksprache mit einem Rechtsanwalt genommen werden, bevor nähere Schritte eingeleitet werden.

 

Wer? Jacek Grzegorowski (über die Kanzlei für Verbraucherschutz und Internetrecht, Rechtsanwalt Rosing)

Wie viel? 865,00 Euro

Betroffene? Händler von Naturpflegeprodukten (z.B. Duftöle)

Was? Fehlende Informationspflichten, Link zur OS-Plattform

Auf jeder Webseite, über die über die Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern geschlossen werden, muss sich seit dem 9. Januar 2016 ein Hinweis auf die neue Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (sog. „OS-Plattform“) befinden. Mitbewerber, die diese Informationspflicht nicht erfüllt haben, werden von Jacek Grzegorowski abgemahnt.

Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, Artikel 246c Nr. 2 EGBGB. Ebenfalls ein Verstoß, den Jacek Grzegorowski mit Hilfe seines Anwaltes verfolgt.

Kommentare  

#9 mike 2017-10-11 15:48
Jaschek grizkowski hat eine Karate Schule und bietet hier als Dienstleistung die Vermietung eines Fahrzeuges an. Gelichzeiteig mahnt er den fehlenden OS link ab. #merksteselber ?
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#8 Redaktion 2016-10-17 11:24
Hallo Schmitz,

tatsächlich gibt es eine solche Initiative :)
www.fair-commerce.de/

Liebe Grüße
Die Redaktion
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#7 Schmitz 2016-10-17 10:18
Herr Dieter klaucke,
Sie verharmlosen die Abmahnungspraxi s. Es es geht hier auch darum volkswirtschaft lichen Schaden abzuwenden und eine ständige Insolvenzbedroh ung zu verhindern . Es geht bei den Abmahnungen fast immer um Kleinigkeiten die ohnehin vom Kunden kaum oder gar nicht wahrgenommen werden . Auch dürften Flüchtigkeitsfe hler nicht zu Vertragsstrafen führen . Sie wissen mit Sicherheit was das für die meisten kleineren Händler bedeutet. Ich gehe sogar soweit , dass die Abmahnpraxis Neugründungen verhindert aus Angst vor der Geschäftswelt.
Aber wie gesagt, Abmahnungen haben natürlich einen Sinn müssen aber auf den Prüfstand...
Eine Initiative wäre wünschenswert
Danke
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#6 Abgezockt 2016-10-15 10:43
Regeln sind wichtig und ohne Kontrolle wären sie sinnlos. Was aber auf dem deutschen Abmahnmarkt geschieht, dient meist nur vorgeschoben der Einhaltung von Wettbewerbsrege ln. Gewisse Anwälte verdienen sich goldene Nasen damit und gewisse Händler finden in teuren Abmahnungen Gelegenheit, dem Mitbewerber mal eine so richtig reinzuwürgen. Das Ergebnis sind Kosten, die in keinem Verhältnis zur schwere des "Vergehens" stehen. Manche vorsätzliche Straftat ist billiger als ein harmloser Formfehler in einer Widerrufsbelehr ung. Das wissen alle und keiner tut was.

Es wird höchste Zeit, dass sich die Händler zusammenschließ en, um gemeinsam eine Änderung der Gesetzeslage zu bewirken. Der Händlerbund wäre dafür sicher die richtige Organisation und man sollte sich überlegen, innerhalb des Händlerbundes ein Forum interessierter Händler einzurichten und mit diesen zusammen Strategien zu entwickeln, die auf eine Veränderung der derzeitigen Situation auf politischer Ebene (z.B. durch Petitionen) abzielen. Das Warnen vor Abmahnungen alleine reicht nicht mehr!

Die Situation, dass jeder Onlinehändler automatisch stets mit einem Bein vor Gericht steht, muss ein Ende haben!!! Wir wollen nicht länger eine sichere und jederzeit nach Gutdünken verfügbare Geldquelle für Anwälte sein, die nichts besseres gelernt haben, als skrupellos Kapital aus ihrem juristischen Wissensvorsprun g gegenüber Laien zu ziehen.
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#5 Peter Kemper 2016-10-15 10:01
ja diese ganze Mischpoke gehört - natürlich meiner Meinung nach - selber in den Knast. D.h. Politiker, RAte die sowas vertreten und Richter natürlich auch. Denn die ermöglichen ja erst diesen Wahnsinn und müssten doch sehen, was daraus erwächst. Meiner Meinung nach sind Politiker ohnehin unverhältnismäß ig dumm und einfältig.
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#4 Dieter klaucke 2016-10-15 09:14
Abmahnungen sind ein legitimes Rechtsmittel in dem Rechtsstaat Deutschland , um Rechtsverstöße, Unlauteren Wettbewerb und kriminelle Methoden von Firmen zu rügen. Und zum Glück hat Deutschland als einziges EU Land das Abmahnrecht.Ein Anwalt benötigt auch immer einen Auftrag eines Mandaten. Wer als Firma in den online Handel einsteigt sollte zuerst IMMER einen Fachanwalt beauftragen um seinen Internetauftrit t zu kontrollieren und auch IMMER seine Hompepage/ online Shop ständig kontrollieren. Das machen aber insbesondere viele kleine shops nicht, weil Sie dafür kein Geld ausgeben wollen und auch das Rechtsbewußtsei n fehlt. Dann ist das Gejammer groß, wenn dann eine Abmahnung kommt. Zu einem Beschluß eines Landgericht kommt es aber erst dann, wenn der abgemahnte keine Unterlassungser klärung abgibt. Das wird auch oft aus Sturheit und völliger Unkenntnis der Rechtslage gemacht. Und wer eine Abmahnung bekommt sollte sich IMMER eine Fachanwalt für Abmahnrecht nehmen und nicht irgendeinen Anwalt, der überhaupt nicht auf Abmahnrecht spezialisiert ist. Die Firma die abmahnt bekommt dafür auch keinen Cent. Sondern nur der Anwalt sein Honorar. Erst wenn gegen eine unterschriebene Unterlassungser klärung erneut verstoßen wird ( was schon mehr als Dumm ist) fällt evtl. eine Vertragsstrafe an. Das wurde aber dem abgemahnten schriftlich mitgeteilt. Natürlich gibt es auch Anwälte und Firmen die das Abmahnrecht Rechtsmißbräuch lich benutzten. Aber leider gibt es auch unter Anwälten welche, die nicht rechtskonform arbeiten. Auch das wird man in einem Rechtsstaat und einer Demokratie niemals ganz verhindern können. Deshalb das Abmahnrecht als ganzes zu verteufeln , zeugt auch von Unkenntnis des Abmahnrecht und teilweisen fehlen eines Rechtsstattverständnis.
MfG Dieter Klaucke
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#3 Skazel 2016-10-12 15:47
Ich hatte eine Abmahnung weil ich ein Paar Strümpfe im Wert von ca. 10 EUR mit Spandex statt mit Elasthan bezeichnet hatte. Ich bekam einen Strafbefehl vom Oberlandesgeric ht mit einer Strafandrohung über 250.000 (!!!) EUR. Alleine die Gerichtskosten machten 600 EUR aus. Da weiß man auch warum Richter so urteilen - schneller kann ein Gericht nicht Geld verdienen. Es ist nur nicht verständlich, daß mit der ganzen EU-Norm im Ausland über Abmahnungen gelacht wird (z.B. Polen) und hier verdienen sich Anwälte eine goldene Nase…
Abmahnung ja - aber mit einer 7tägigen Frist den Mißstand zu beheben und im Wiederholungsfa ll gibt es eine Strafe.
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#2 nixmehrgutti 2016-10-12 14:31
Der feine Herr Schifferer ist der nicht 2010 zu 4 Jahren Haft verurteilt wurden da hat er einfach PKW Abschleppen lassen hat auch die rechtmäßig geparkt haben?
Vieleicht haben 4 Jahre noch nicht gereicht das er es jetzt so versucht?
Vieleicht sollte man sich mal anschauen und genauer überprüfen ob er wirklich die angegebe Waren verkauft oder ob es nur ein Schein tätigkeit ist
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#1 schmitz 2016-10-12 14:23
Abmahnungen wären sinnvoll wenn zielführend auf eine Korrektur des Angebotes erreicht wird. Wenn aber Geld damit verdient wird ist es juristisch gedeckte Wegelagerei. Verwarnungen von 100 euro wäre dem Aufwand entsprechend fair .
Das wissen auch Richter , urteilen aber anders ..
Akademische Abschlüsse garantieren eben nicht ethische Korrektheit .
Normalerweise würde ich so etwas wesentlich schäfer ausdrücken !!
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