Abmahnmonitor: Naketano, PEARL., fehlende Grundpreise

Veröffentlicht: 03.01.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.01.2017

2017 ist erst wenige Tage alt. Dennoch läuft die Abmahnmaschinerie munter weiter und gab nicht mal zwischen Weihnachten und Neujahr Ruhe. Die neuesten Abmahnungen der letzten und der aktuellen Woche haben wir nachfolgende zusammengefasst.

Schach
© Lena Lir / Shutterstock.com

Wer? PEARL. GmbH (über die Kanzlei Maucher Jenkins)

Wie viel? 2636,90 Euro

Betroffene? Händler von ferngesteuerten Fahrzeugen

Was? Markenverletzung „Simulus“

Dass die Pearl GmbH im Wettbewerb keinen Spaß versteht, hat die Vergangenheit gezeigt. So hat das Unternehmen mehrfach den Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bemängelt. Über diese Abmahngefahr haben wir bereits mehrfach berichtet (zuletzt hier). Nun liegt uns eine Abmahnung aus dem Hause Pearl aus einem anderen Grund vor. Diesmal geht es um die Verletzung der eingetragenen Marke Simulus. Dem angemahnten Händler wird im Schreiben vorgeworfen, die bei Amazon vertriebenen ferngesteuerten Fahrzeuge gar nicht auf Lager zu haben oder andere als die Original-Simulus-Produkte auszuliefern. Brisant an der Abmahnung ist, dass der Testkauf der Pearl GmbH storniert wurde und es damit nie zu einer Lieferung kam. Es steht daher infrage, ob der Händler tatsächlich die Rechte verletzt hat.

 

Wer? Naketano GmbH (über die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel)

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Bekleidung

Was? Verkauf von Plagiaten

Schickobello, Krokettenhorst oder Schmierlappen... Nicht nur die Namen der Pullover aus dem Hause Naketano fallen auf. Auch das Design der Sweatshirts ist unverkennbar, weshalb sich das Unternehmen neben dem Markennamen auch das Geschmacksmuster für das Design an seinen Hoodies und anderen Kleidungsstücken schützen lassen hat, z.B. für dieses Modell. Weil die Produkte nicht die preiswertesten sind, tauchen mit dem Erfolg des Labels natürlich auch Nachahmungen am Markt auf. Wer Plagiate der Bekleidungsstücke vertreibt, sollte also mit unangenehmer Post rechnen. Für alle unsicheren Händler gilt daher, eine einwandfreie Lieferkette sicherzustellen.

 

Wer? Lydia Teiz (über die Kanzlei Reinhart Kober Großkinsky)

Wie viel? 679,10 Euro

Betroffene? Händler von Angelzubehör

Was? Wettbewerbsverstöße (fehlende Grundpreise, fehlende Datenschutzhinweise, fehlender Link zur OS-Plattform)

Aus dem Bereich „alltäglicher Wahnsinn“ stammen die Abmahnungen der Lydia Teiz. Hier werden Klassiker wie ein fehlender Grundpreis für Angelschnüre und ähnliche Produkte bemängelt. Außerdem verfolgt die Händlerin auch Verstöße gegen die ODR-Verordnung, d.h. einen fehlenden Hinweis zur europäischen Streitschlichtungsplattform, der nunmehr seit einem Jahr Pflicht im Online-Handel ist. Fehler, die nicht sein müssen und mit ein wenig Geduld und Fleiß ganz einfach behoben werden können. Die knapp siebenhundert Euro sind in jedem Fall an anderer Stelle besser investiert.

 

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