Abmahnungen wegen der Verwendung der Bezeichnung „Geneva“ beim Uhrenverkauf sind nichts Neues. Jedoch ist es nicht mehr nur der Verband der Schweizer Uhrenindustrie, der Verstöße ahndet, sondern auch Mitbewerber können die irreführende Werbung mit „Geneva“ abmahnen.

Wer? Falk Valentin (über die Kanzlei Schroeder)
Wie viel? 865,00 Euro
Betroffene? Online-Händler von Schweizer Uhren
Was? Missbräuchliche Verwendung der Bezeichnung „Geneva“
Die Schweiz ist eben nicht nur bekannt für seinen Käse und die Kräuterbonbons. Auch für Uhren steht unser Nachbarland Schweiz. Uhren „Made in Switzerland“ genießen durch ihre althergebrachte Fertigungskunst einen besonders guten Ruf hinsichtlich Qualität und Lebensdauer. Der Vertrieb von Uhren mit dem Zusatz “Geneva“ ist irreführend und unzulässig, wenn die für die Herstellung der Uhren wesentlichen Fertigungsschritte nicht in der Schweiz beziehungsweise im Kanton Genf stattgefunden haben. Neben dem Verband der Schweizer Uhrenindustrie liegen uns nun auch mehrere Abmahnungen von Falk Valentin wegen der Werbung mit „Geneva“ vor.
Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Was? Auslandsversandkosten auf Anfrage
Viele Online-Händler möchten ihren Kundenkreis nicht nur auf deutsche Käufer beschränken, sondern streben auch die Lieferung ausländischer Kunden an. Online-Händler sind jedoch grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Transportkosten in alle von ihnen belieferten Ländern anzugeben. Zumindest für Länder der Europäischen Union seien die Versandkosten jedoch ohne größeren Aufwand ermittelbar (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2015, Az.: 5 W 196/15) – und damit anzugeben. Der Ido Verband hat die fehlenden Auslandsversandkosten immer häufiger zum Thema seiner Abmahnungen gemacht.
Wer? Komtechnik GmbH (über die Kanzlei Sandhage)
Wie viel? 281,30 Euro
Betroffene? Online-Händler von Elektroartikeln
Was? Fehlender OS-Link
Man kann fast schon wieder sagen „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Unser Abmahnmonitor weist in regelmäßigen Abständen darauf hin, dass über die Rechtsanwaltskanzlei von Gereon Sandhage Abmahnungen versendet werden. Die Abmahner sind dabei meist verschieden (unter anderem Naturprodukt24, die Sachse Vertriebs GmbH sowie der RC-Fahrzeug-Shop-Frank von Marcel Frank). Nun ist unser Abmahnmonitor auf einen neuen Abmahner aufmerksam geworden: die Komtechnik GmbH, die über die Rechtsanwaltskanzlei Sandhage einen fehlenden OS-Link abmahnen lässt.
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Kommentare
Unsere Abmahnindustrie sollte aufgrund Ihrer unendlichen Kreativität für Gründe einer Abmahnung doch besser in Kunstbranche wechseln.
Der Spruch von BROTLOSER KUNST ist überholt.
Die Richter die solche Praxis seit Jahren unterstützen sollten wegen möglicher Verbindungen zu den Abzockern durchleuchtet werden.
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