Abmahnmonitor: BMW „Mini Cooper“, fehlende Elektroregistrierung, Grundpreise

Veröffentlicht: 05.04.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.06.2017

Das erste Quartal des neuen Jahres ist bereits geschafft. Doch die Abmahnindustrie hat das Jahr 2017 so ehrgeizig begonnen, wie das Jahr 2016 beendet wurde. Auch in dieser Woche fiel es uns nicht schwer, unter den zahlreichen Abmahnungen wieder drei wichtige Beispiele zu finden.

Mini Cooper
© Oleg Shishkunov / Shutterstock.com

Wer? BMW AG (über die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte)

Wie viel? –

Betroffene? Händler von KfZ-Zubehör

Was? Kennzeichenverletzung „MINI“ und „MINI COOPER“

Abmahnungen von bekannten (meist deutschen) Autoherstellern suchen die Online-Händler in regelmäßigen Abständen heim. Dabei geht es den Automobilmagnaten meist nicht um reine „Geldmache“, sondern eher um die Aufrechterhaltung des etablierten Images der Marke. Nichtsdestotrotz schmerzen die Abmahnung wegen des hohen Streitwertes sehr.

Vergangene Woche haben wir eine Abmahnung der BMW AG erhalten, die über die Kanzlei Klaka die Verletzung der Marke „MINI“ bzw. „MINI COOPER“ rügt. Der betroffene Händler hatte entsprechende Embleme und Aufkleber nach Deutschland eingeführt und bei Ebay vertrieben. Aufgrund des sehr hohen Streitwertes von 500.000 Euro dürfte eine immense Kostenlast auf den betroffenen Händler zukommen. Ohne Rechtsanwalt sollte daher hier keinesfalls weiter agiert werden.

 

Wer? Verein für lauteren Wettbewerb e.V., Hamburg

Wie viel? 220,15

Betroffene? Händler von Elektro- und Elektronikgeräten

Was? Fehlende Elektrokennzeichnung

Die meisten Online-Händler haben sich in den letzten Monaten bereits mit dem Gedanken vertraut machen müssen: So sind größere Online-Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit dem neuen Elektrogesetz rücknahmepflichtig. Was jedoch schon seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben war, ist die Registrierungspflicht für Elektro- und Elektronikgeräte. Auch importierende Händler gelten als Hersteller und sind registrierungspflichtig. Die nicht bei der Stiftung EAR registrierten Elektrogeräte dürfen nicht verkauft werden. Mehr Informationen gibt es hier.

 

Wer? Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.

Wie viel? 198,73

Betroffene? Händler von grundpreispflichtigen Artikel

Was? Fehlende Grundpreise

Besonders der Bereich Kosmetik ist ein Paradebeispiel für grundpreispflichtige Artikel. Schaumbad, Haarshampoo & co. werden in Flaschen nach Millilitern verkauft und sind damit klassische grundpreispflichtige Waren. Wer ein Produkt nach Volumen vertreibt, muss auch den hierfür ausgerechneten Grundpreis ergänzen, um Verbrauchern eine Grundlage zum Vergleich der Preise am Markt ermöglichen zu können. Ein Fehler, der Händlern von Kosmetik und Lebensmitteln teuer zu stehen kommen kann. So liegen uns einige Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V. vor wegen eines fehlenden Grundpreises

Betroffen sind in den uns vorliegenden Abmahnungen vor allem folgende Produkte und Produktkategorien: Bodylotion, Deo Roll-On, Haarspülung, Duschbad, Handcreme, Olivenöl, Balsamessig.

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