Abmahnmonitor: Uli Stein, VDAK e.V., falsche Textilkennzeichnung

Veröffentlicht: 19.04.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.07.2017

Auch die vergangen Osterfeiertage und die Schulferien in vielen Bundesländern haben die Abmahner nicht gestoppt. Die bekannten Cartoons von Uli Stein sowie Abmahnungen wegen einer unrichtigen Textilkennzeichnung waren Thema. Besonders auffällig war ein neuer Verein, der uns mittlerweile fünf Abmahnungen ins Haus gebraucht hat.

Kämpfer
© lassedesignen / Shutterstock.com

Wer? Catprint Media GmbH (durch die Kanzlei Bernd Gucia)

Wie viel? --

Betroffene? Online-Händler

Was? Unberechtigte Verwendung von Uli Stein Cartoons und Zeichnungen

Für den betroffenen Urheber ist ein Bilderklau ein großes Ärgernis. Werden Fotos, Zeichnungen und anderes geschütztes Material ohne Erlaubnis durch den Urheber genutzt, so kann dies gravierende Rechtsfolgen nach sich ziehen. Rechtsstreitigkeiten wegen eines Bilderklaus im Internet sind immer noch ein großes Thema. Derzeit liegen uns Abmahnungen vor, bei denen die Catprint Media GmbH die unberechtigte Verwendung von Uli-Stein-Cartoons auf Webseiten abmahnt. Unterzeichnete Unterlassungserklärungen werden sogar genau überprüft und nicht entfernte Zeichnungen mit Vertragsstrafen verfolgt.

 

Wer? Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.

Wie viel? 142,80 Euro

Betroffene? Online-Händler

Was? Wettbewerbsverstöße (u. a. Garantien-Werbung)

In Deutschland gibt es keine staatliche Aufsicht über Wettbewerbsverstöße. Der Anspruch, eine "unzulässige geschäftliche Handlung" abzumahnen, steht vielmehr allen Mitbewerbern, rechtsfähigen Verbänden zur Förderung oder den Industrie- und Handelskammern zu. Unter die zahlreichen Verbände, die in Deutschland als Abmahner tätig sind, könnte nun auch ein weiterer Verband fallen: Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.), von dem uns mittlerweile fünf Abmahnungen vorliegen. Die Berechtigung zur Abmahnung an sich und deren inhaltliche Richtigkeit sollte jedoch erst einmal überprüft werden, bevor Online-Händler die knapp 150 Euro leichtfertig zahlen.

 

Wer? Bellona Frankfurt GmbH (über die Kanzlei lexTM Rechtsanwälte)

Wie viel? --

Betroffene? Online-Händler von Textilien

Was? Irreführende Werbung mit Textilfasern

Die Konkurrenz aus Fernost ist unerbittlich und bleibt auch nicht immer bei der Wahrheit. Textilien, die als hochwertige Kaschmir-Produkte angepriesen werden, entpuppen sich später als billige Fälschung mit chemischen Fasern oder Mischgeweben. Dass Händler trotzdem für diese falsche Etikettierung einstehen müssen, ist bitter – steht aber fest. Deshalb sollten Online-Händler sorgfältig und kritisch ihre Bezugsquellen prüfen. Insbesondere wenn für edle Stoffe aus Naturfasern in der Artikelbeschreibung geworben wird (z. B. „100 % Kaschmir“), sollte sichergestellt sein, dass der Artikel auch tatsächlich aus dem angepriesenen Naturmaterial besteht und nicht aus einer Chemiefaser. Gleiches gilt bei allen anderen Fasern, die stets der Wahrheit entsprechen müssen. Bei Zweifeln an den Herstellerangaben sollte eine Stichprobe ins Labor gesendet werden.

Kommentare  

#1 M. Schneider 2017-04-30 10:09
Guten Tag,

ich halte es für irreführend, den VDAK e.V. als "neuen Verein" zu bezeichnen. Hier handelt es sich nicht um einen Abmahnverein, dessen einzige Zweck es ist, Geld mit Abmahnungen zu verdienen.

Es handelt sich vielmehr um einen Gewerbeschutzve rband, der seit 1994 die interessen seiner Mitglieder vertritt. Auch die geringen Abmahnkosten (das dürften mehr oder weniger die verwaltungsselb stkosten sein) betragen die Hälfte derer von Anwälten und zeigen aus meiner Sicht, das der VDAK mit Abmahnungen nicht sein Geld verdient.

Ich als Händler finde es auch nicht gut, dass andere Händler durch unlautere Methoden einen Wettbewerbsvort eil haben. auch bin ich schon selbst abgemahnt worden, weil ich eben nicht die sich ständig ändernde Rechtslage überblicken kann. Das ist nicht mein Krengeschäft. Ich habe daher ein Paket für 49 EUR bei einem anwalt meines Vertrauens abgeschlossen, der sich um all die Dinge kümmert und meinen Shop und meine Website rechtsssicher macht. Diejenigen, die nicht gegen das Wettbewerbsrech t verstoßen wollen sind gut beraten, solches zu tun. Diejenigen, die bewußt dagegen verstoßen um sich einen Wettbewerbsvort eil zu verschaffen, sollen abgemahnt werden.

Einen wettbewerbsvers toß kann man nicht wegdiskutieren, auch wenn viele anwälte diesen Eindruck erwecken. Wer ihm aus Unkenntnis (so wie ich früher) begangen hatt hat und nun vom VDAK abgemahnt wird hat eine preisgünstige Nachhilfestunde erhalten, denn man kann nicht für das gleiche nochmal abgemahnt werden und Abmahnung durch einen anwalt ist deutlich teurer.

Man sollte Abmahnungen daher nicht nur als Negativobjekt darstellen, denn sie sind auch ein Mittel um Chancengleichhe it im Markt zu erreichen.

M. Schneider, April 2017
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