Abmahnmonitor: Bußgelder vom Kraftfahrtbundesamt, HSV, Informationspflichten

Veröffentlicht: 18.07.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.07.2017

Wenn Sie Fahrzeugteile, Tapeten oder HSV-Fan-Artikel verkaufen, sollten Sie jetzt unbedingt weiter lesen. In unserem heutigen Abmahnmonitor möchten wir drei Abmahngründe vorstellen, die in der letzten Woche abgemahnt wurden – dabei sind sie ohne viel Anstrengung vermeidbar.

Fußball-Fans
© Syda Productions / Shutterstock.com

Wer? Kraftfahrt-Bundesamt

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Fahrzeugteilen

Was? Verkauf nichtzugelassener Fahrzeugteile

Über Wettbewerbsverstöße und entsprechende Abmahnungen wegen des Verkaufs nicht für den Straßenverkehr zugelassener Fahrzeugteile haben wir schon häufig berichtet. Neben den derzeit stark auftretenden Abmahnungen droht künftig jedoch richtig Ärger. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist als Bundesbehörde zuständig für die Einhaltung der Straßenverkehrsregelungen. Das betrifft eben nicht nur die klassischen Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch den Verkauf von Fahrzeugteilen, die den Straßenverkehr gefährden können.

Aktuell sind auffällig viele Bußgeldverfahren gestartet worden. Betroffen sind Händler, die Fahrzeugteile ohne amtliche Prüfung vertreiben. Dabei können die Kosten abhängig vom Verkaufsvolumen mehrere Tausend Euro betragen. Deshalb erneut der dringliche Aufruf: Bieten Sie nur Fahrzeugteile an, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt und auch mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sind.

 

Wer? HSV Fußball AG (über die Kanzlei von Appen Jens)

Wie viel? 1.531,90 Euro

Betroffene? Händler von Fußball-Merchandising

Was? Verletzung der Marke HSV

Da wir letzte Woche bereits über Abmahnungen des Vereins Bayern München berichtet haben, gesellte sich diese Woche der HSV in die Reihe der Abmahner ein. Wie Bayern München oder Schalke 04 besteht auch für den Namen HSV Markenschutz. Wer Fan-Artikel ohne Erlaubnis des Fußballclubs mit dem Logo, dem Schriftzug oder dem Namen des Vereins dekoriert, kann richtig Ärger bekommen. Rund 1500 Euro können ein tiefes Loch in die Urlaubskasse reißen.

 

Wer? Newsroom GmbH (über die Kanzlei Lexea Rechtsanwälte)

Wie viel? 1242,84 Euro

Betroffene? Händler von Tapeten

Was? Fehlende Informationspflichten bei Ebay und Amazon

Uns bisher unbekannt im Bereich Abmahnungen ist die Newsroom GmbH, weshalb die Abmahnungen in unserem heutigen Abmahnmonitor Erwähnung finden sollen. Das Unternehmen aus  Nordrhein-Westfalen vertreibt Tapeten verschiedenster Art über den eigenen Online-Shop. Abmahngründe fand das Unternehmen genügend. Unter anderem wurden folgende Gründe beanstandet:

Der Empfänger der Abmahnung hat wohl in den kommenden Tagen alle Hände voll zu tun und muss unzählige Angebote korrigieren.

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