Abmahnmonitor: Abmahnungen aus Österreich, neue Energiekennzeichnung, Aloe Via

Veröffentlicht: 19.09.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.09.2017

In Österreich gibt es ein staatliches Tabakmonopol, welches auch den Handel von Tabakwaren über das Internet untersagt. Ahnungslose deutsche Händler, die nach Österreich verkaufen, verstoßen gegen dieses Gesetz und werden nun vermehrt abgemahnt. Außerdem hat unser Abmahnmonitor bereits die ersten Abmahnungen wegen der neuen, seit 1. August 2017 geltenden Energiekennzeichnung erspäht.

Austria
© Denizce / Shutterstock.com

Wer? Nextro GmbH (über die Kanzlei Dr. Michael Jöstl)

Wie viel? 3110,00 Euro

Betroffene? Online-Händler von E-Zigaretten und Zubehör

Was? Verletzung des österreichischen Tabakgesetzes

Viele Online-Händler betreiben ihren Online-Shop für Tabak und Tabakerzeugnisse bedenkenlos und bieten auch einen Versand ins Ausland an. Zu beachten ist dabei jedoch, dass bei solchen sensiblen Produkten nicht nur deutsche Vorschriften greifen, sondern auch die Jugendschutzvorschriften im Zielland. Das hat für Österreich immense Auswirkungen, denn dort gilt das hiesige Tabakmonopol, welches die Online-Bestellung von Tabakwaren verbietet.

Die Firma Nextro GmbH mit Sitz in Österreich ist Tabakgroßhändlerin und macht genau das in ihren Abmahnungen zum Gegenstand. In den Abmahnungen aus dem Nachbarland geht es insbesondere um den Verstoß gegen das österreichische Tabaksteuergesetz sowie gegen das Tabakmonopolgesetz. Insbesondere wird ein nicht näher erläuterter Schadensersatz von 2500 Euro geltend gemacht. 

 

Wer? Ströher Warenhandel GbR (über die Kanzlei Grantz, Lohrengel & Partner)

Wie viel? 1171,67 Euro

Betroffene? Online-Händler von Elektroartikeln (insbesondere Staubsauger)

Was? Verstoß gegen die (neue) Energiekennzeichnung bei Staubsaugern

Es besteht der Irrglauben, dass die Wattzahl der Staubsauger in Abhängigkeit mit der Saug- bzw. Reinigungsleistung steht. Hohe Wattzahlen bedeuten aber nicht immer automatisch bessere Reinigungsergebnisse. Deshalb gibt es auch für Staubsauger mittlerweile ein Energielabel, welches beim Verkauf über das Internet mit eingebunden werden muss. Fehlt es oder ist an der falschen Stelle, ist das ein Abmahngrund.

Ganz neu gibt es jedoch auch eine Erweiterung der Webevorschriften für Elektroartikel. Seit 1. August 2017 sind die Pflichten für Händler noch umfangreicher. Die ersten Abmahnungen zu dieser gerade erst in Kraft getretenen Pflicht liegen uns nun vor.

 

Wer? LR Health & Beauty Systems GmbH (über die Kanzlei Jonas)

Wie viel? 2348,94 Euro

Betroffene? Online-Händler von Kosmetik

Was? Verletzung der Marke „Aloe Via“ durch Verwendung ähnlich klingender Namen

Die Firma LR Health & Beauty Systems GmbH wird vielen schon – bewusst oder unbewusst – im Straßenverkehr aufgefallen sein. Hinter dem Logo LR und Aloevera-Blättern auf Pkws verbirgt sich eine deutsche Kosmetikfirma, die selbst gefertigte Kosmetikartikel (u. a. Parfüm, Gesichtspflege) und Nahrungsergänzungsmittel vertreibt. Für dieses Unternehmen sind Marken wie „Aloe Via“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Verwendet werden darf die Marke Aloe Via daher nur für Original-Produkte, die zulässigerweise im Vertriebssystem von LR vertrieben werden. Außerdem sollte man darauf verzichten, Begriffe, die ähnlich klingen, zu verwenden.

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