Abmahnmonitor: AGB bei Amazon, VfL Wolfsburg, Lebenslange Garantie

Veröffentlicht: 10.10.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 10.10.2017

Man mag meinen, dass alle Händler und damit auch Abmahner beschäftigt sind, ihre Regale für die Weihnachtszeit aufzustocken ... Doch weit gefehlt. Auch in den letzten Tagen erspähte unser Abmahnmonitor wieder Themen, auf die Händler vorbereitet sein sollten, wenn sie die kommenden Umsätze nicht für Rechtsanwaltskosten ausgeben wollen.

Amazon
© Issarapong Suya / Shutterstock.com

Wer? Simone Sommer, Bau- und Industrietechnik Sommer (über die Kanzlei Estel & Feise)

Wie viel? --

Betroffene? Online-Händler von Bau- und Industrietechnik

Was? Fehlende AGB bei Amazon

Rechtstexte stehen seit längerer Zeit in der Kritik, den Verbraucher nicht mehr aufzuklären oder zu informieren und nur nach der Devise „je länger, desto besser“ gestaltet zu sein. Dennoch kommt man als Händler nicht um eigene Rechtstexte herum, oder? Wer selbst viel Geld in die Erstellung und Pflege von AGB steckt, wird sich über nachlässige Konkurrenten ärgern. Doch AGB sind im Online-Handel nicht zwingend verpflichtend. Wer die Pflichtinformationen anderweitig mitteilt und auch sonst keine besonderen Regelungen treffen will, kann für fehlende AGB nicht abgemahnt werden. Wer jedoch die gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt, kann sehr wohl abgemahnt werden. So etwa für die fehlenden AGB bzw. die fehlenden AGB bei Amazon.

 

Wer? VfL Wolfsburg Fußball GmbH (über Von Appen Jens Legal Rechtsanwälte)

Wie viel? 1531,90 Euro

Betroffene? Verkäufer von Fußball-Merchandising

Was? Verkauf mit dem VfL Wolfsburg Logo ohne Lizenz

Wie alle großen Fußballvereine hat sich auch der VfL Wolfsburg die Rechte an Vereinsnamen und Logo sichern lassen. Wer Fan-Artikel (z. B. Mützen) ohne Erlaubnis des Fußballklubs mit dem Logo oder dem Schriftzug des Vereins dekoriert, kann sogar richtig Ärger bekommen. Rund 1500 Euro können auf Händler zukommen, die sich beim VfL Wolfsburg nicht die Erlaubnis für die Namensverwendung geholt haben.

 

Wer? Ronny Krischel (über die Kanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll.)

Wie viel? 1358,86 Euro

Betroffene? Online-Händler von Kfz-Zubehör

Was? Werbung mit lebenslanger Garantie

Es gibt Produkte, die halten nach Aussagen der Hersteller und Vertreiber ewig. Angepriesen werden die Produkte daher gerne mit aussagekräftigen Schlagwörtern wie „lebenslange Garantie“. Hierbei sollten Online-Händler jedoch Vorsicht walten lassen. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Werbung mit Garantien als „Bonus“ zum regulären Gewährleistungsrecht. Auch die Einräumung einer sehr langen Garantiedauer ist grundsätzlich zulässig (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.2008, Az.: I ZR 221/05). Die dazugehörige Garantieerklärung muss jedoch einfach und verständlich abgefasst sein und die Informationen, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, enthalten.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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