Wegen „Black Friday“: Amazon in Deutschland verklagt

Veröffentlicht: 07.11.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 07.11.2017

Amazon hat es derzeit nicht leicht. Während zahlreiche Händler in diesen Tagen über ausbleibende Auszahlungen wütend sind, wurde der US-Konzern nun in Deutschland verklagt. Grund ist die Nutzung der eingetragenen Wortmarke „Black Friday“.

Black Friday Shopping
© Pressmaster – Shutterstock.com

Amazon steht derzeit Ärger wegen seiner Verkaufsaktionen ins Haus: Die Super Union Holdings Ltd hat Klage wegen Verletzung der Wortmarke „Black Friday“ gegen den US-Konzern eingereicht. Super Union hatte die Wortmarke 2013 eintragen lassen und wolle nun Amazon die unlizenzierte Verwendung des Begriff für Verkaufsaktionen verbieten. Sollte die Klage erfolgreich sein, drohen Amazon bei jeder Zuwiderhandlung Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Zudem fordert die Klägerin Schadensersatz für die bisherige Nutzung des Begriffs – wie hoch der allerdings ausfallen müsse, ist wohl noch nicht bekannt. „Diesseits bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welcher Höhe Einkünfte mit der ungenehmigten Nutzung der Marke Black Friday erzielt wurden“, erklärte Anwalt Alexander Hogertz gegenüber der FAZ.

Die Klage begründet die Super Union Holdings Ltd damit, dass die Marke erhalten und die Interessen der Händler, die die Lizenzen für die Verwendung der Marke erworben hätten, geschützt werden sollen. Amazon hat sich auf Nachfrage von OnlinehändlerNews bisher noch nicht zu der Sache geäußert.

Zahlreiche Löschanträge gegen die Wortmarke

Die Wortmarke „Black Friday“ steht in der Branche allerdings schon länger in der Kritik, da es sich bei dem Black Friday schließlich traditionell um den verkaufsstarken Freitag nach Thanksgiving in den USA handelt und als offizieller Startschuss für das Weihnachtsgeschäft gilt. Es wäre also in etwa so, als hätte sich ein Unternehmen die Wortmarke „Weihnachten“ gesichert. Mittlerweile sind deshalb auch schon diverse Löschungsanträge und Widerspruchsverfahren gegen die Wortmarke eingegangen. Für dieses Jahr bleibt die Marke „Black Friday“ aber weiterhin bestehen, wie wir auch hier berichteten.

Die Super Union Holdings Ltd betrachtet die Aufregung um die Wortmarke indes als „unverständlich […] Wie jede Markeninhaberin setzt sich auch die Super Union Holdings Ltd gegen Verletzungen ihrer Markenrechte zur Wehr“, wolle dabei aber mit Augenmaß vorgehen, wie das Unternehmen in seiner Mitteilung verkündet.

Händler, die zum Verkaufstag also besondere Aktionen planen und nicht die entsprechende Lizenz für die Wortmarke erworben haben, sollten auf jeden Fall von der Verwendung des Begriffs „Black Friday“ und Abwandlungen wie „Black November“ oder „Black Friday Week“ absehen, um keine Abmahnung zu riskieren.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#4 Ute 2017-11-13 10:25
Vielen Dank für diesen aufschlussreich en Bereicht. Wie sieht es denn mit der Übersetzung aus, z.B. schwarzer Freitag? Wäre das auch eine Abwandlung die man besser vermeiden sollte ?
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#3 Andreas 2017-11-08 21:01
Im Online-Handel etc. weiß man auch langsam nicht mehr worauf man noch alles achten soll. Fettnäpfchen (hoffentlich auch keine eingetragene Marke) überall. Es ist nur eine Frage der Zeit bis man in ein selbiges stapft. Es ist schon fast soweit dass man als Einzelunternehm er eine Heerschaar an Rechtsanwälten Fachrichtung Internetrecht beschäftigen sollte um ja keinen Fehler zu machen.
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#2 anja 2017-11-08 15:31
ich finde es unmöglich, daß es überhaupt möglich sein soll, sich gängige begriffe und sätze zum alleinigen gebrauch schützen zu lassen. bei speziellen namensgebungen und eigenkreationen ist das okay, aber nicht bei begriffen aus dem normalen sprachgebrauch. daß so etwas überhaupt vom gesetz her zugelassen wird, empfinde ich als katastrophale und irrsinnige entwicklung, um andere einfach abzocken zu können. und nun hoffe ich, daß sich niemand das wort "abzocken" schützen ließ .....
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#1 Christian 2017-11-08 13:17
Das ist doch eine super Neuigkeit. Da waren die geldgeilen Markeninhaber so dumm und haben Amazon verklagt. Nun kann Amazon das Ding vor Gericht zerren und ewig lange rumstreiten. Vielleicht kommt es dazu, dass diese Abzock Marken endlich gelöscht werden. Ich frag mich echt, wieso das Markenregister dieser Marke zugestimmt hat. Ansonsten sollte man sich "Ostern", "Weihnachten" und Co als Marke registrieren lassen.
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