Abmahnmonitor: Uhren, wesentliche Artikelmerkmale, Energieeffizienzklasse

Veröffentlicht: 21.11.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.11.2017

Und unser Abmahnmonitor hat auch in den letzten verbleibendenden Wochen vor Weihnachten noch ein paar interessante und spektakuläre Abmahnungen gesichtet. Auch wenn alle voll im Weihnachtsgeschäft stecken, sollten Uhren-, Elektro- und Sonnenschirmständer-Händler hellhörig werden.

Energieeffizienz
© AlexLMX / Shutterstock.com

Wer? Verband der Schweizer Uhrenindustrie (über die Kanzlei bock legal)

Wie viel? 2962,80 Euro

Betroffene? Händler von Uhren

Was? Unzulässige Verwendung der Bezeichnung „Geneva“

Die Schweiz ist bekannt für guten Käse und ... Kräuterbonbons. Und eben auch für hochwertige Uhren. Genau das wird in der Abmahnung auch thematisiert, denn die Stadt und der Kanton Genf (Englisch: „Geneva“) stehen für die Produktion hochwertiger, komplizierter Uhren und sind damit zugleich auch wegen seiner ausgesprochen hochpreisigen Uhren weltbekannt. Werbeaussagen zum Vertrieb von Uhren als “Geneva“ sind daher zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Uhren wesentlichen Fertigungsschritte nicht in der Schweiz beziehungsweise im Kanton Genf stattgefunden haben. Uhrenanbieter sollten ihre Webshops einmal nach dem Keyword durchforsten und entfernen.

 

Wer? Quante-Design GmbH & Co. KG (über die Kanzlei Dr. Bahr)

Wie viel? 1029,35 Euro

Betroffene? Händler von Sonnenschirmen und Zubehör

Was? Fehlen wesentlicher Warenmerkmale 

Nicht nur, um eine Conversion zu erzielen, sondern auch, um den Gesetzgeber zufriedenzustellen, sind dem Kunden vor einem Kauf die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung anzugeben. Die Nennung der wesentlichen Merkmale ist eine Pflichtangabe im Online-Handel. Es kann sogar zu einer Abmahnung kommen, wenn die Hinweise unvollständig sind oder gar nicht angegeben wurden. Gefordert werden in der Abmahnung Angaben zum Material des Gestells, Material der Bespannung, Größe und Öffnungsmechanismus eines Sonnenschirms. Daher ist es umso wichtiger, dem Kunden vor dem zahlungspflichtigen Kauf noch einmal die Ware genau zu beschreiben und die kaufentscheidenden Merkmale mitzuteilen. Außerdem werden in der Abmahnung Abweichungen zwischen Produktfoto und tatsächlicher Lieferung beanstandet.

 

Wer? Lauterer Wettbewerb e.V. (über die Kanzlei Loschelder Leisenberg)

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Elektroartikeln (insbesondere Leuchtmittel)

Was? Fehlen der Energieeffizienzklasse im Online-Shop

Kunden müssen in Online-Shops umfassend über die verschiedenen Produkte informiert werden. Auch mit Blick auf Elektrogeräte gibt es zahlreiche Vorschriften. Online-Händler müssen bereits seit Jahren auch im Online-Shop zwingend für die entsprechenden Produktkategorien auf die Energieeffizienzklasse hinweisen. Wer Elektrogeräte (z. B. Geschirrspüler, Kühlgeräte und Waschmaschinen) verkauft, muss also dafür sorgen, dass der Kunde vor dem Kauf über den Energieverbrauch informiert wird. Aktuell liegt uns hierfür sogar eine einstweilige Verfügung vor.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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