Abmahnmonitor: Unversicherter Versand, TÜV-Siegel, OS-Link

Veröffentlicht: 28.02.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.02.2018

Obwohl die Online-Streitschlichtung komplett von Händlern und Verbrauchern ignoriert wird, findet die Hinweispflicht darauf großen Anklang bei den Abmahnern. Auch diese Woche haben wir wieder einen Fall gefunden. Zunächst widmen wir uns jedoch dem Namen „TÜV“ und dem unversicherten Versand.

TÜV
© r.classen / Shutterstock.com

Wer? TÜV Markenverbund e.V.

Wie viel? --

Betroffene? Kfz-Händler und Händler TÜV-relevanter Teile

Was? Werbung mit TÜV-Logo

Was viele nicht wissen: Die Logos und der Begriff „TÜV“ sind eine eingetragene Marke und dürfen daher wie jede andere Marke nur verwendet werden, wenn dafür eine Berechtigung oder Nutzungserlaubnis vorliegt. Möchte man ein Produkt kreieren, beispielsweise ein sog. „TÜV Kit“, darf man die Marke TÜV hierfür nur mit vorheriger Erlaubnis verwenden.

Nicht zu verwechseln ist die Abmahnung mit Fällen, in denen ein TÜV-zertifiziertes Produkt mit diesem Attribut beworben wird. Die Angabe „TÜV-zertifiziert“ kann nur dann abgemahnt werden, wenn beispielsweise bei einem Produkt, bei dem eine TÜV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, mit Selbstverständlichkeiten geworben wird. Bei der Produktwerbung in Verbindung mit der Angabe von TÜV-Zeichen muss immer auch die jeweilige TÜV-Organisation genannt werden.

 

Wer? IDO-Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? Ebay- und DaWanda-Händler

Was? Werbung mit unversichertem Versand

Und auch ein alter Bekannter darf in diesem Abmahnmonitor nicht fehlen. So tritt der IDO-Verband immer wieder wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung und fehlenden Informationspflichten (z. B. Vertragstextspeicherung, Gewährleistungsrecht) in Erscheinung. Uns wurden Abmahnungen zugeleitet, die die unzulässige Angabe im Shop „unversicherter Versand, versicherter Versand gegen Aufpreis“ oder ähnliche Formulierungen betrafen. Besonders ärgerlich, da die Abmahnungen nicht sein müssen.

 

Wer? OS-Trading Company UG (über die Kanzlei Jusdirekt)

Wie viel? 1171,67 Euro

Betroffene? Online-Händler von Software und Softwarelizenzen

Was? Hinweis auf die OS-Plattform ohne klickbaren Link

Der Strom an Abmahnungen betreffend den Hinweis zur OS-Plattform reißt immer noch nicht ab. Dass der Hinweis auf der Plattform erfolgen muss, ist unstreitig. Jedoch sind einige Händler immer noch nachlässig und vergessen den Hinweis. Gerügt wird in der Abmahnung ein Verstoß gegen die ODR-Verordnung, aus der die Pflicht zum Hinweis auf die OS-Plattform hervorgeht. Viele Händler haben den Link entweder noch gar nicht oder deren Anklickbarkeit immer noch nicht umgesetzt.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#6 Heidemann 2018-03-03 10:04
also diese Frage war durchaus nicht als Scherz gedacht !
aber wie üblich keine Antwort.
also ich denke mal - wer andere wegen nichtigkeiten abmahnt - verdient es auf jeden fall - es auch selbst zu "kosten" - und hier wäre ja vielleicht noch ein höherer "Streitwert" anzusetzen ? (keine Ahnung - Ihr seid die Experten)
oder wollt Ihr keine Kollegen abmahnen ?
bei zusendung der Artikel per Email ist dann Werbung mit kostenlosen Versand /Rücknahme nicht genauso irreführend - und wie man auf 101 bis 106 % Kundenzufrieden heit kommt ? - bitte buddelt mal Einstein aus !
zu finden unter euer Lieblingsfirma:
stores.ebay.de/os-trading
also ist das Abmahnfähig ? - dann sagt bescheid
Zitieren
#5 Mark 2018-03-03 09:06
Ich habe Ende letzten Jahres die Notbremse gezogen. Wir haben unseren Onlinehandel nach 16 Jahren geschlossen, nachdem wir in einem Jahr sechs Abmahnungen bekommen haben, und zwar wegen "Vergehen", die kein normaler Mensch mehr nachvollziehen kann. Fast mein gesamter Gewinn ist in Anwaltstaschen geflossen. Und was mit DSGVO jetzt noch kommt......viel Spass noch im Ecommerce.
Zitieren
#4 Marcus 2018-02-28 17:06
Würde es eine „Organisation“ geben, die sich diesen ganzen Abzockern von Abmahnern und möchtegern Verbraucherschü tzern annimmt und wegen mir auch Jeden persönlich „abreibt“... ich würde eine derartige Organisation dauerhaft finanziell unterstützen!
Es geht in fast allen Fällen um Formfehler, die kein Händler mit Absicht verursacht. Summen von 1000 Euro und mehr sind einfach standard! Es geht dabei nur um die in Aussicht stehende Kohle und nicht um die Abmahnung als solches. Widerlich! So etwas hat nichts mit einer Gesellschaft im miteinander zu tun, kein „Wir“ Gefühl, einfach nichts!
Zitieren
#3 Heidemann 2018-02-28 16:27
wenn es nicht so traurig und erbärmlich wäre - wie hier Firmen Ihr Geld auf kosten anderer unverdientmaßer in Raubrittermanie r abkassieren - euer Extra-link zum Thema:
ZITAT
"Verbrauchern kann man (im Versandhandel) auch keine detaillierten Kenntnisse ihrer Rechte abverlangen. Einem durchschnittlic hen Verbraucher ist nicht allgemein bekannt, dass er im Versandhandel keinerlei Transportrisiko zu tragen hat."
dieselben Gehirnamputiert en dürfen aber eine Regierung /oder die Europa-Fürsten wählen die solche Gesetze beschließen !
----
OS-link ist einfach nur widerlich
bei zusendung der Artikel per Email ist dann Werbung mit kostenlosen Versand /Rücknahme nicht genauso irreführend - und wie man auf 101 bis 106 % Kundenzufrieden heit kommt ? - bitte buddelt mal Einstein aus !
zu finden unter euer Lieblingsfirma:
stores.ebay.de/os-trading
also ist das Abmahnfähig ? - dann sagt bescheid
Zitieren
#2 Michael 2018-02-28 16:13
Einige scheinen das Abmahnen ja schon lange als Haupteinnahmequ elle zu betreiben.
In der Hoffnung aus der strafbewehrten Unterlassungser klärung Kapital zu schlagen wird abgemahnt ohne Ende.
Auffällig ist das die Abmahnungen sehr oft von den selben Anwälten kommen und auch oft die selben Unternehmen dahinter stecken die Abmahnen.
Und obwohl Abmahnungen der Abmahnung wegen verboten sind, wie auch die Massenabmahnung en macht niemand etwas dagegen.
Der Abmahner hat immer Recht.
Oft sind die Webseiten der abmahnenden Unternehmen selbst nicht Rechtssicher oder im Shop finden sich nur wenige Artikel zu überzogenen Preisen so dass ein Verkauf kaum zu befürchten ist.
Trotz all dieser Hinweise bekommen die Abmahner Recht, gutes Geschäft...
Zitieren
#1 Andy 2018-02-28 14:19
1171,67 Euro wegen, Hinweis auf die (wg. Sinnlosigkeit allseits ignorierte) OS-Plattform ohne klickbaren Link????

Da geht also ein seriöser Händlerkollege zu einem Anwalt, legt ihm 1171,67€ hin, um einen nicht klickbaren Link einschl. 1171,67€ einzufordern. Wie krank ist das denn? Wer hat den diesen Schaden berechet? Der Vorsitzende vom babylonischem Irrenhaus etwa, oder was????
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.