Abmahnmonitor: Textil-Siegel, Geneva Uhren, Samsung

Veröffentlicht: 27.03.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.03.2018

Ein tiefes Loch könnten die Abmahnungen von Samsung in die Kasse der Online-Händler reißen. Mit einer Rechnung von über 3.500 Euro wird die Verletzung der Marke „Samsung“ geltend gemacht. Doch zu Beginn diese zwei Themen: die Werbung mit dem Öko-Tex-Siegel, sowie der Verkauf von Schweizerischen Uhren...

Samsung
© Mahony / Shutterstock.com

Wer? Clevere Kids GmbH & Co. KG (über die Kanzlei Andrae & Simmer)

Wie viel? --

Betroffene? Händler von Textilien

Was? Textilkennzeichnung, Werbung mit dem Öko-Tex-Siegel, u. a.

Mit negativer Presse über die Bedingungen bei der Kleidungsproduktion steigt auch der Anspruch der Käufer an fair und ökologisch vertretbar produzierte Kleidung. Neben den Hinweisen, um welches Material es sich handelt, arbeiten Unternehmen daher immer öfter auch mit dem sog. Öko-Tex-Siegel. Dieses Siegel mit dem Hinweis auf den „Öko-Tex-Standard 100“ und das „Textile Vertrauen“ ist jedoch nur nutzbar, wenn das Siegel tatsächlich erteilt wurde und in diesem Zusammenhang die jeweilige Prüfnummer und das zuständige Prüfinstitut angegeben werden. Hierin liegt andernfalls eine unzulässige, irreführende Werbung, die abgemahnt werden kann.

Hinweis: Soweit Händler das Zertifikat nicht vorliegen haben, lassen sie es sich vom Hersteller zusenden, um die dort aufgeführten Daten möglichst vollständig in die Artikelbeschreibungen zu übernehmen.

 

Wer? Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (über die Kanzlei Bock legal)

Wie viel? 2320,84 Euro

Betroffene? Händler von Uhren

Was? Unzulässige Verwendung der Bezeichnung „Geneva“ für Uhren

Die Schweiz ist bekannt für guten Käse, seine Kräuterbonbons... und eben auch für hochwertige Uhren. Genau wie Autos „Made in Germany“ genießen daher die Uhren aus der Schweiz einen besonderen Ruf hinsichtlich Qualität, Verarbeitung und Lebensdauer. Durch die Produktion in der Schweiz haben die Uhren im Vergleich zu anderen Herkunftsländern althergebrachte Fertigungskunst. Werbeaussagen zum Vertrieb von Uhren als „Geneva“ sind daher zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Uhren wesentlichen Fertigungsschritte nicht in der Schweiz beziehungsweise im Kanton Genf stattgefunden haben.

 

Wer? Samsung Electronics Co., Ltd. (über die Kanzlei Keil & SChaafhausen)

Wie viel? 3509,19 Euro

Betroffene? Händler von Samsung Elektronikartikeln

Was? Verkauf von Markenfälschungen

Mit seinem Elektronik-Sortiment liegt der weltweit bekannte koreanische Anbieter Samsung im mittleren Preissegment. Dennoch gibt es am Markt massenhaft gefälschte Produkte, etwa Plagiate von Kopfhörern. Anlässlich einer Überprüfung durch das Zollamt wurde bei einem abgemahnten Händler festgestellt, dass dieser – wissentlich oder unwissentlich – gefälschte Samsung-Kopfhörer ankaufte und weitervertrieb. Neben Händlern von Designer-Produkten im Textilbereich ist es auch im Elektronik-Sektor unerlässlich, sich beim Ankauf deren Echtheit bestätigen zu lassen. Dies kann im Zweifel auch der Markenhersteller selbst tun. So kann im Falle des Kaufs von Plagiaten Rückgriff beim Großhändler bzw. Lieferanten genommen werden.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#2 Christian Benyi 2018-03-29 11:19
Ich habe unterschrieben
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#1 Rebecca 2018-03-28 23:19
Hier kann gegen Abmahnmissbrauc h vorgegangen werden, bitte unterschreibt alle. Der Bundestag geht dagegen vor, wenn 50000 Unterschriften zusammen kommen.
epetitionen.bundestag.de/.../. ..
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