Abmahnmonitor: E-Zigaretten, Daimler, Ido-Vertragsstrafen

Veröffentlicht: 02.05.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.05.2018

Abmahnungen des Ido Verbandes gehören seit Jahren zu den Dauerbrennern. Auch wenn die Diskussion um die Abmahnberechtigung durch einen Strafantrag erst kürzlich wieder auflebte, mahnt der Ido Verband weiter ab – oder erhebt Vertragsstrafen, wie aktuell zu verzeichnen ist.

Automobilhersteller Daimler: Mercedes-Stern
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Wer? PB-ViGoods GmbH & Co. KG (Anka Rechtsanwälte)

Wie viel? 1171,67 Euro

Betroffene? Händler von E-Zigaretten und Zubehör

Was? Verkauf von E-Zigaretten ohne Altersverifikation

Über Sinn und Unsinn des Rauchens von elektronischen Zigaretten statt der herkömmlichen Variante lässt sich trefflich streiten. Jedenfalls müssen sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, um überhaupt als Alternative infrage zu kommen. Für den Verkauf von E-Zigaretten sind Vorschriften gültig, die unter anderem einen Beipackzettel mit Gebrauchsanleitung und Informationen über gesundheitliche Auswirkungen vorsehen. Handeln Händler mit derartigen jugendgefährdenden Produkten, dürfen diese zudem nicht an Kinder und Jugendliche verkauft und versendet werden. Um dies sicherzustellen, muss eine Altersverifikation durchgeführt werden. Kommt man als Händler diesen Verpflichtungen nicht nach, ist eine Abmahnung wahrscheinlich. Vorsicht: Abmahner können Testkäufe machen.

Wer? Daimler AG (über die Kanzlei Heumann Rechtsanwälte)

Wie viel? 2847,00 Euro

Betroffene? Händler von Kfz-Zubehör

Was? Unberechtigte Verwendung des Mercedes-Zeichens 

Viele Händler, die Waren von Drittanbietern verkaufen, sind sich nicht bewusst, dass sie die Logos und Markennamen der bekannten Vorbilder nicht oder nur sehr eingeschränkt verwenden dürfen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Automobilbranche oft mit dem Ersatzteilmarkt für Kfz-Zubehör kämpft und eine unberechtigte Markennutzung unterbinden muss. Neben BMW, Volkswagen und Audi plagen Kfz-Händler auch die kostenintensiven Abmahnungen von Daimler. Aktuell liegen uns wieder Abmahnungen gegen Kfz-Zubehör-Händler vor, die unberechtigt das Mercedes-Logo (Mercedes-Stern) verwenden. Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Daimler erhalten, gilt: Unterschreiben Sie aufgrund der Höhe der geforderten Beträge auf keinen Fall ohne weitere Überprüfung die mitgesendete Unterlassungserklärung.

Wer? Ido Verband

Wie viel? 3000,00 Euro

Betroffene? Händler

Was? Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung

Jeder Abmahnung liegt eine Unterlassungserklärung bei, die der Abgemahnte unterzeichnen soll. Nur so kann der Abmahner sichergehen, dass der Abgemahnte auch die Wettbewerbsverstöße beseitigt und in der Zukunft nicht wieder begeht. Schon die angedrohte Vertragsstrafe – also die Strafzahlung bei einem künftigen Verstoß – dürfte die meisten von jeglicher Nachlässigkeit abhalten.

Der Ido Verband ist schon immer dafür bekannt, diese sog. Vertragsstrafen auch einzufordern. Aktuell wird wieder vermehrt nach erneuten Verstößen geschaut. Jede kleine Nachlässigkeit kommt den Betroffenen daher teuer zu stehen. Schauen Sie daher unbedingt noch einmal Ihre Unterlassungserklärung(en) durch. Wozu haben Sie sich verpflichtet und ist alles im Shop bzw. im Google Cache in Ordnung? Auch ein falscher Inhalt ist übrigens verbindlich.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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