Abmahnmonitor: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung und Werbung mit Garantieversprechen

Veröffentlicht: 19.09.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 18.09.2018

Auch im Ebay–Shop kommt es auf das Kleingedruckte an: Unser Abmahnmonitor zeigt, dass es wichtig ist, seinen Shop samt Widerrufsbelehrung auf innere Logik zu überprüfen. Auch bei der Werbung mit Garantien gibt es Einiges zu beachten.

geöffnete Ebay-Shop-Seite auf Tablet
© aradaphotography - shutterstock


Wer? SML Software über JUSDIREKT Rechtsanwaltskanzlei
Wie viel? 1.171,67 Euro
Betroffene? Softwarehändler (Ebay)
Was? Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Bei der Widerrufsbelehrung sollte auf die genaue Formulierung geachtet werden. Verkauft man rein digitale Ware, darf bei der Widerrufsbelehrung nicht von einer Lieferung via eines dritten Beförderers die Rede sein. Dies kann irreführend sein, da die digitale Ware nicht in diesem Sinne versendet wird. Zu dem ist damit auch der Start der Widerrufsfrist nicht korrekt angegeben. Die Widerrufsfrist beginnt bei nicht–körperlichen Produkten ab dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen. Für den Vertragsabschluss bei Festpreisangeboten auf Ebay wird auf den Zeitpunkt abgestellt, an dem der Käufer den Kauf bestätigt hat. Dies muss – wie unserem Whitepaper zu entnehmen ist – klar aus der Belehrung hervorgehen.

Wer? IDO Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Ebay-Händler
Was? Pauschales Garantieversprechen
Wer eine Garantie gibt, muss diese nach § 479 BGB einfach und verständlich verfassen. Das Garantieversprechen muss ferner alle Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer, die Anschrift des Garantiegebers, sowie den Geltungsbereich. Ohne weitere Angaben einfach damit zu werben, dass man eine Garantie auf seine Produkte gibt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Die pauschale Bewerbung von Waren mit der Aussage „Garantie” ist demnach unzulässig. Im Übrigen sollte man beim Werben mit einer Garantie stets vorsichtig walten lassen. In unserer OnAir-Folge sind die häufigsten Fehlerquellen für die Werbung mit Garantien zusammengefasst.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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