Abmahnung: IDO-Verband mahnt weiter ab

Veröffentlicht: 04.02.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.07.2016

Nicht wenige Online-Händler haben in letzter Zeit unangenehme Post vom IDO-Verband erhalten. Dabei wird dem Verband vorgeworfen, mit Abmahnungen auf Mitgliederfang zu gehen. Inhaltlich sind die meisten Abmahnschreiben ähnlich. Welche Punkte am häufigsten vom IDO-Verband abgemahnt werden, und wie Sie sich vor einer solchen Abmahnung schützen, lesen Sie in unserem Beitrag.

Abmahnung Brief

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: IDO-Verband) setzt sich für mehr Rechtssicherheit im Online-Handel ein und stellt unter anderem Rechtstexte (z.B. AGB) zur Verfügung. Nicht unerwähnt bleiben sollte jedoch, dass der IDO-Verband selbst seit einiger Zeit Abmahnungen ausspricht. Onlinehändler-News hatte bereits über die Abmahntätigkeit des IDO-Verbandes berichtet.

Bei den Abmahnungen werden die abgemahnten Online-Händler zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Kostenpauschale aufgefordert. Die Abmahnung betrifft meist die gängigsten Wettbewerbsverstöße wie die Verwendung einer unvollständigen, fehlerhaften oder veralteten Widerrufsbelehrung oder die fehlende oder fehlerhafte Angabe des Grundpreises im eBay-Shop. Online-Händler sollten daher besonders auf die Richtigkeit dieser Punkte achten.

Richtige Darstellung des Grundpreises bei eBay

Der Grundpreis muss neben dem Endpreis in unmittelbarer Nähe angezeigt werden - und zwar sowohl auf den Detail- als auch den Produktübersichtsseiten. Beide Preise müssen auf einen Blick wahrgenommen werden können. Die Einblendung des Grundpreises erst beim sog. „Mouseover“ – wie es bei der eBay-Galerieansicht der Fall ist - genügt nicht und ist damit abmahnfähig.

Beachten Sie bitte, dass eBay eine Funktion zur Angabe des Grundpreises nicht bei allen Produktkategorien vorsieht - mehr dazu hier. Diese Option funktioniert außerdem nicht bei Angeboten mit Varianten. Es bleibt folglich nur eine Möglichkeit: Der Grundpreis wird in die ersten 40 Zeichen der Artikelüberschrift eingefügt, weil nur diese dauerhaft auf den Übersichts-/ Galerieseiten angezeigt werden. Weitere Infos finden Sie im Hinweisblatt zur Grundpreisangabe bei eBay.

Beispiel: „Bodylotion 250 ml (9,80 € pro l)“).

Falsche Widerrufsbelehrung

Weiterer häufiger Grund in den IDO-Abmahnungen ist die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die entweder veraltet oder unvollständig ist. Eine aktuelle Widerrufsbelehrung kann beispielsweise mit dem Widerrufstextgenerator des Händlerbundes erstellt werden.

Praxistipp

Stellen Sie sicher, dass alle einschlägigen Artikel mit der Grundpreisangabe versehen sind und Sie eine korrekte Widerrufsbelehrung verwenden, um eine eigene Abmahnung zu vermeiden.

Haben Sie eine Abmahnung des IDO-Verbandes e.V. erhalten, sollten Sie die geforderte Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung nicht ohne weitere anwaltliche Prüfung abgeben.

Wenden Sie sich an den Händlerbund, wenn auch Sie abgemahnt wurden.

Kommentare  

#1 nixmehrgutti 2014-02-05 14:02
Das ist doch auch wieder nur so eine Abzockerfirma und wo ist das ein Verband? Nur weil der Innhaber und ein paar seiner Kumpels irgendwelche Fake Seiten haben glaube die sie sind ein Verband?
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