Der billige Porsche: eBay-Verkäufer muss Phishing-Attacke nachweisen

Veröffentlicht: 03.11.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.11.2014

Phishing-Attacken gehören heutzutage längst nicht mehr zu den Ausnahmen im Internet. Umso bitterer ist es, wenn man als Internetnutzer Opfer eines solchen Phishing-Angriffs wird, und für den entstandenen Schaden selbst einstehen muss. Auch Online-Händler müssen die durch einen Angriff eingestellten eBay-Angebote verantworten, wenn sie keinen Nachweis für den Phishing-Angriff erbringen können.

Geld aus Computer ziehen

(Bildquelle pulling his money from a monitor: Yanik Chauvin via Shutterstock)

Verkäufer Opfer einer Phishing-Attacke

In einem Account auf der Internetplattform eBay wurde ein Porsche Carrera zum Sofortkauf für 36.600 Euro eingestellt. Das Auto stand überhaupt nicht zum Verkauf, verteidigte sich der vermeintliche Verkäufer. Der Käufer ließ trotzdem nicht locker und forderte den Verkäufer schließlich gerichtlich auf, zumindest einen Schadensersatz zu zahlen. Die Käuferin behauptete im Prozess, dass sie ein vergleichbares Alternativ-Fahrzeug nur zu einem Durchschnittswert von 53.000 Euro hätte erwerben können. Deshalb habe sie Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 16.400 Euro.

Der Inhaber des eBay-Accounts verteidigte sich zwar vor Gericht mit der Behauptung, das Angebot auf eBay sei durch einen Phishing-Angriff manipuliert worden. Außerdem wären vergleichbare Fahrzeuge günstiger als zum Preis von 36.600 Euro zu erwerben. Dies hat ihm vor Gericht aber nicht geholfen.

Schadenersatz wegen Nichtlieferung des gekauften Porsches

Die Klage der Käuferin gegen den Verkäufer auf 16.400 Euro Schadenersatz wegen Nichtlieferung des Porsches war erfolgreich. Das Landgericht Coburg gab der Klage statt und sprach der Käuferin den geforderten Schadenersatz zu (Urteil vom 29.04.2014, Az. 21 O 135/13; rechtskräftig).

Der Anbieter hatte zwar zunächst behauptet, den Phishing-Angriff bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt zu haben. Vor Gericht konnte er jedoch keinen Nachweis für seine Behauptung vorlegen. Das Gericht musste daher davon ausgehen, dass der Verkäufer das eBay-Angebot zu verantworten hat und nahm folglich einen geschlossen rechtswirksamen Kaufvertrag an, der auch zu erfüllen sei.

Da der vertragsbrüchige Verkäufer den Porsche nicht liefern wollte, muss er der Käuferin zumindest den entstandenen Schaden für die Beschaffung eines wirtschaftlich gleichwertigen Porsches ersetzen.

Über das Internet abgeschlossene Kaufverträge gelten in gleicher Weise wie mündlich oder schriftlich geschlossene Verträge. Derjenige, der den Einwand einer Manipulation (z.B. Phishing) erhebt, hat diesen auch zu beweisen.

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