Kein Widerrufsrecht bei individualisierten Waren

Veröffentlicht: 10.11.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.03.2016

Eine der häufigsten Streitpunkte zwischen Online-Händlern und Verbrauchern ist die Frage nach dem Ausschluss des Widerrufsrechtes. Online-Händler fürchten insbesondere bei individuell gefertigten Produkten aufgrund der Individualität im Falle des Widerrufs auf dem Kosten sitzen zu bleiben. Ein aktuelles Urteil zeigt: Bei individuell zusammengestellten Sofas besteht kein Widerrufsrecht (Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 25.09.2014, Az.: 115 C 10/14).

Pink Sofa

(Bildquelle luxury armchair: Tungphoto via Shutterstock)

Rechtliche Grundlage

Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht aber nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Streit zwischen Händlern und Verbrauchern besteht im Alltag meistens darüber, ob überhaupt eine solche Kundenspezifikation vorliegt. Hier gilt: Die Ware muss nach Kundenangaben so individualisiert gefertigt sein, dass diese im Falle der Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil sie durch die besondere Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzt werden kann.

Im Sinne des Verbraucherschutzes muss die Geltung der Ausschlussregelung auch dahingehend einschränkt werden, dass eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer unzumutbar sein muss. Die Anfertigung der Ware darf nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können und der Wert der aufgewandten Arbeitszeit für den „Rückbau“ muss mehr als 5% des Warenwertes betragen, um von einer „Unzumutbarkeit“ sprechen zu können.

Personalisiertes Sofa vom Widerruf ausgeschlossen

Ist ein nach persönlichen Wünschen (Bezugsstoff und Ausrichtung der Armlehne) hergestelltes Sofa eine nach Kundenspezifikation hergestellte Ware, für die das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist? Ja, so die Auffassung des Amtsgerichts Siegburg (Urteil vom 25.09.2014, Az.: 115 C 10/14).

In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall standen dem Verbraucher insgesamt 100 verschiedene Kompositionsmöglichkeiten in Bezug auf den Bezugsstoff und die Ausrichtung der Armlehne zur Verfügung nach denen er die Ware auswählen und herstellen lassen konnte.

Die Ware war nach Auffassung des Gerichts angesichts dieser Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten so individualisiert und äußerlich gestaltet, dass eine Anfertigung nach "Kundenspezifikation" anzunehmen war.

Fazit

Die Frage, ob für ein bestimmtes Produkt das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Dieser Fall ist daher nicht einfach auf andere Sachverhalte übertragbar.

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