Gewerbeauskunftszentrale: Landgericht Düsseldorf verhängt Ordnungsgeld von 50.000 EURO gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH

Veröffentlicht: 07.05.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.05.2013

Auch nach Erlass einer Vielzahl von Entscheidungen zu Lasten der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH versendete diese weiterhin die umstrittenen Formulare (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012, I-20 U 100/1; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.02.2013, I ZR 70/12). Dies hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität zum Anlass genommen, und beantragte die Verhängung eines Ordnungsgeldes.

Hammer vor Gesetzbüchern

Mit Beschluss vom 23.04.2013 (Az.: 38 O 148/10) hat das Landgericht Düsseldorf gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH entschieden und ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt.

Die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH berief sich zwar darauf, dass das beanstandete Formular inzwischen geändert worden sei, und inhaltlich sowie äußerlich nicht mehr dem der bisherigen Verfahren entspräche. Das Landgericht ließ diesen Einwand aber nicht zu.

Die Richter begründeten ihren Beschluss damit, dass das Verbot in seinem Kernbereich betroffen sei. Das Formular sei in seinen wesentlichen Elementen - der Vortäuschung eins werblichen Angebotes - erhalten geblieben.

Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt. Unterlassungstitel und Unterlassungserklärungen beziehen sich immer auch auf kerngleiche Verstöße.

Rechtsanwalt Peter Solf, Geschäftsführer des DSW, führte dazu aus: "Wir können nicht ausschließen, dass die GWE auch wieder gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Ebenso lässt sich nicht ausschließen, dass die GWE weiterhin - nach nunmehr vier gerichtlichen Verbotsentscheidungen - ihre Angebotsformulare versendet. Wenn das der Fall ist, werden wir beim LG Düsseldorf erneut ein Ordnungsgeld beantragen und hoffen, dass dies dann höher ausfallen wird. Die notorische und massenhafte Überziehung von Gewerbetreibenden mit solchen Formularen, die ein erhebliches Täuschungspotential bieten und in etlichen Fällen auch zu einer Täuschung geführt haben, muss endlich ein Ende finden!".

Fazit:

Wir haben in unserem Artikel „Vorsicht vor Branchenbuch-Falle der Gewerbeauskunft-Zentrale“ bereits vor dem Vorgehen der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH gewarnt. Dennoch scheint es sehr wahrscheinlich, dass die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH weiterhin die irreführenden Formulare versendet.

Der Händlerbund rät den Empfängern, die Formulare keinesfalls zu unterschreiben. Betroffene, die bereits in die Falle der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH getappt sind, sollten sich - insbesondere im Hinblick auf diese neueste Entscheidung - gegen die unberechtigte Forderung zur Wehr zu setzen und keinesfalls zu bezahlen. Kontaktieren Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Kommentare  

#8 Olga Mehlhaff 2013-05-21 17:40
Wir haben auch am 10.05.Angebots- Formular erhalten. Auch nicht das erste Mal.
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#7 Ralf Belitz 2013-05-12 23:11
Ich frage mich dann denn noch, wenn am 23.04.13 das Ordnungsgeld verhangen wurde, diese am 26.04.13 immer noch diese ominösen Briefe versenden, machen die sich doch strafbar? Mir liegt nämlich noch ein Brief vom genannten Datum vor. Habe ich jetzt Anspruch auf Schadensersatz? ??? Ich meine 50.000€ könnte ich auch gut gebrauchen.
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#6 Heinz Ruschinski 2013-05-10 21:49
Die hören nicht auf, habe mit heutiger Post 10. Mai wieder ein Angebots-Formul ar (schon das dritte) erhalten.
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#5 Heinz Ruschinski 2013-05-10 21:46
Die hören nicht auf, habe mit heutiger Post 10. Mai wieder ein Angebots-Formul ar erhalten schon das dritte in größeren Zeitlichen Abständen.
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#4 Wolfgang Petrak 2013-05-08 14:57
Dieses Ordnungsgeld war mehr als überfällig! Erstaunlich und für mich nicht nachzuvollziehe n ist es, dass gegen diese Art von Täuschungsversu ch mit offensichtliche r Betrugsabsicht kein endgültiger Riegel vorgeschoben werden kann.
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#3 Mitglied 2013-05-08 14:46
Mittlerweile gibt es auch schon Nachahmer, die sich auf Anschreiben von Markeninhabern spezialisiert haben. Die Schreiben ähneln Post vom dt. Patent- und Markenamt. Das Vorgehen ist ähnlich.
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#2 Müller Armin 2013-05-08 14:30
Rechtsstaat !!!!

Betroffene müssen sich weiter um Organe der Rechtsfindung bemühen um auf einen Verurteilten hinzuweisen. ???
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#1 Frank Bartsch 2013-05-08 14:28
Das Ordnungsgeld ist leider nur ein Taschengeld. deshalb wird das Gericht es leider nicht stoppen können. Es beweißt wieder einmal das die deutschen Gesetze realitätlos sind.
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