Bundesgerichtshof entscheidet gegen Googles Autocomplete Funktion

Veröffentlicht: 14.05.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 14.05.2013

Mit dem heutigen Urteil (14.05.2013) haben die Richter des Bundesgerichtshofes entschieden, dass die Ergebnisse von Googles Autocomplete Funktion in Einzelfällen rechtswidrig sein können, womit der Suchmaschinenbetreiber eine schwere Niederlage einstecken muss.

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Klage gegen Googles Autocomplete Funktion hat Erfolg

In Karlsruhe fällten Deutschlands oberste Richter heute ein wegweisendes Urteil gegen den Suchmaschinenriesen Google, wie aus einer Meldung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes (BGH) hervorgeht. Ein Unternehmer sah durch die Autocomplete Funktion der Suchmaschine seine Persönlichkeitsrechte und seine geschäftliche Reputation verletzt und ist juristisch gegen Google vorgegangen. Grundlage seiner Klage war die automatische Anzeige von Wortkombinationen mit Suchbegriffen wie „Scientology“ oder „Betrug“ bei der Eingabe seines Namens. Der Kläger stand nach eigenen Aussagen jedoch weder im Zusammenhang mit Scientology, noch sei ihm Betrug vorzuwerfen oder gar ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig. Er forderte von dem Beklagten die Unterlassung der Wortkombinationen aus seinem Namen und „Scientology“ sowie „Betrug“ im Rahmen der Autocomplete Funktion. Darüber hinaus begehrte er den Ersatz vorprozessualer Rechtsverfolgungskosten und die Zahlung einer Entschädigung. Trotz des Hinweises auf die Persönlichkeitsverletzungen stellte Google die streitige Autovervollständigung nicht ab.

Die Klage des Unternehmers gegen den Suchmaschinengiganten wurde von dem zuständigen LG abgewiesen. Das OLG wies die dagegen gerichtete Berufung des klagenden Unternehmers zurück.

Laut Mitteilung der Pressestelle des BGH hatte die von der Berufungsinstanz zugelassene Revision Erfolg. Der VI. Zivilsenat des BGH, der unter anderem für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständig ist, hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung zurück an das Berufungsgericht.

Persönlichkeitsverletzende Wortkombinationen müssen entfernt werden

Die Richter des BGH stellten klar, dass Wortkombinationen, die Persönlichkeitsrechte verletzen, im Rahmen seiner Prüfpflichten aus der Autocomplete Funktion entfernt werden müssen, wenn der Betreiber Kenntnis der Persönlichkeitsverletzung erlangt.

Für Google könnte das Urteil weitreichende Folgen haben, da sämtliche Rügen zukünftig individuell geprüft werden müssen. Jeder hat die Möglichkeit sich an den Suchmaschinenbetreiber zu wenden, wenn er seine Persönlichkeitsrechte durch Begriffe in einer Suchanfrage verletzt sieht.

Google muss in jedem Einzelfall prüfen, ob tatsächlich eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, womit ein immenser Aufwand für den Suchmaschinenriesen verbunden ist. Versäumt er es zu reagieren, kann er auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden. Langfristig könnte das heutige Urteil aus Karlsruhe für die Autocomplete Funktion von Google das Aus in Deutschland bedeuten. Fest steht allerdings, dass der Internetgigant jetzt zum Handeln verpflichtet ist.

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