Klage gegen Apple

e*message verliert gegen iMessage

Veröffentlicht: 22.11.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.11.2018
Eingang des Apple-Stores in New York mit Apple-Logo.

Der Streit zwischen dem Berliner Unternehmen und dem internationalen Giganten Apple begann bereits im Oktober: Die Berliner betreiben einen Pagerdienst mit dem Namen e*message. Dieser wurde bereits im Jahr 2000 auf den Markt gebracht. Das Apple-Produkt iMessage ist seit 2011 vertreten. Die E*message W.I.S. Deutschland GmbH verklagte daher Apple: Es bestünde eine Verwechslungsgefahr, daher liege eine Markenrechtsverletzung vor. Am Anfang sah der Streit auch ganz gut aus, denn das Landgericht Braunschweig deutete an, der Argumentation der Klägerin zu folgen (wir berichteten). Gestern nun kam es zur Urteilsverkündung.

 e*message ist keine Marke

Wie Beck-Aktuell berichtet sah das Gericht im Begriff e*message schon keine Marke. Es handle sich bei der Bezeichnung nämlich um einen beschreibenden Begriff und solche Begriffe können bekanntlich gar keinen markenrechtlichen Schutz genießen. Wie das Gericht feststellte, ist die Bezeichnung „message” eine auch in Deutschland bekannte Vokabel für „Nachricht”. Das „e” davor steht laut Unternehmen für „elektronisch”. Die Bezeichnung bedeutet übersetzt also nichts anderes als „elektronische Nachricht”. Sie beschreibt dabei nicht weniger als das, was man mit dem e*messenger machen kann: elektronische Nachrichten verschicken.

 Keine Verwechslungsgefahr mit Apples iMessage

Es liege aber auch keine Verwechslungsgefahr vor, berichtet Beck-Aktuell weiter. Die beiden Dienste unterscheiden sich zu sehr voneinander, beziehungsweise seien die Tätigkeitsfelder nur gering ähnlich. Das Berliner Unternehmen richtet sich mit seinem Dienst vor allem an Fachpublikum: Es handelt sich um einen Pagerdienst, den vor allem Ärzte, Feuerwehrmänner und auch Lehrer nutzen sollen. Apples Zielkundschaft hingegen sind Endverbraucher. Außerdem seien beide Begriffe auch klanglich sehr unterschiedlich. Während man das „i” des Apple-Produkts als „ei” ausspricht, spricht sich das „e” in e*message wie „i”. An die unterschiedliche Aussprache der englischen Vokale sei der Nutzer gewöhnt. Eine Verwechslungsgefahr könne daher nicht vorliegen.

 Klageabweisung

Das Landgericht Braunschweig hat daher die Klage der E*message W.I.S. Deutschland GmbH abgewiesen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Der Klägerin steht noch das Rechtsmittel der Berufung offen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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