Platzt der Prozess?

Kik steht wegen eines Fabrikbrandes vor Gericht

Veröffentlicht: 04.12.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.12.2018
Kik-Schild

Es ist mittlerweile etwa sechs Jahre her: Bei einem Brand in einer pakistanischen Textilfabrik in Karachi kamen mehr als 250 Menschen ums Leben. Wie die Legal Tribune (LTO) berichtet, waren die mangelhaften Brandschutzvorkehrungen Schuld an der hohen Zahl der Toten. So waren beispielsweise die Fenster mit Gitterstäben versehen. Für die Angestellten wurde die Fabrik somit zur Todesfalle. Der Textildiscounter Kik, der schon seit Jahren wegen seiner billigen Produktion und der damit einhergehenden Ausbeutung von Arbeitern in der Kritik steht, war der Hauptproduzent in der Fabrik. Die Überlebenden und Hinterbliebenen sehen daher eine Mitverantwortung von Kik. Vier von ihnen haben daher bereits im März 2015 eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Dortmund eingereicht. Unterstützt wird die Klage von der Hilfsorganisation Medico International, so wie vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte.

In einer Stellungnahme von Kik heißt es, dass zwar eine moralische Verantwortung gesehen wird, eine ursächliche Mitverantwortung wird hingegen zurückgewiesen, heißt es auf LTO weiter. Außerdem habe das Unternehmen bereits eine Million Dollar bereitgestellt.

Der Brandanschlag

Die Ursache des Brandes sei ein Brandanschlag gewesen, heißt es nun in einem aktuelleren Artikel der Zeit. Außerdem weist Kik die Vorwürfe, dass so viele Menschen aufgrund von katastrophalen Brandschutzbestimmungen ums Leben gekommen seien entschieden zurück. „Die Fabrik hatte keine Brandschutzmängel", wird das Unternehmen von der Zeit zitiert. Grund für die vielen Opfer sei die Platzierung der Brandsätze gewesen: Die Attentäter hätten gezielt Fluchtwege und Notausgänge unnutzbar gemacht.

Verjährung nach pakistanischem Recht

Auch wenn Kik vor einem deutschen Gericht verklagt wird, findet pakistanisches Recht Anwendung. Grund hierfür ist die Rom-II-Verordnung. Nach dieser wird in solchen Fällen das Recht des Staates, indem der Schaden eingetreten ist, angewendet. Das Problem hierbei ist, dass bei Todesfällen der Schadensersatzanspruch nach pakistanischem Recht bereits nach zwei Jahren verjährt; bei Ansprüchen aus Körperverletzung tritt die Verjährung sogar schon nach einem Jahr ein, so LTO. Bereits vor dem Prozess hatte es Gespräche zwischen dem Einzelanwalt Jochen Jütte-Overmeyer als Berater von Kik und dem Anwalt der jetzigen Kläger gegeben. Damals wurde unstrittig ein Verjährungsverzicht bis Ende 2015 vereinbart. Ein Gutachten soll jetzt klären, ob die Ansprüche der Kläger überhaupt noch durchsetzbar sind. Das Landgericht Dortmund will seine Entscheidung am 10.01.2019 verkünden, lässt die Zeit wissen.

Frage der Haftung

Dieser Fall könnte Rechtsgeschichte schreiben: Es ist nicht das erste Mal, dass Menschen in Fabriken zu Tode kommen. Schnelle, kurzlebige und vor allem billige Mode steht seit Jahren hoch im Kurs und wird harter Kritik ausgesetzt. Die Produktionskosten werden so gering wie möglich gehalten. Dies geht zulasten von Sicherheitsstandards und der Gesundheit von Angestellten. Sollte der Prozess nicht an der Verjährung scheitern, würde endlich geklärt werden, in welchem Umfang Hersteller wie Kik auch juristisch für die Zustände in den Fabriken mithaften müssen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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