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Flixbus darf keine PayPal-Gebühren mehr erheben

Veröffentlicht: 13.12.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 13.12.2018
Flixbus-Bus auf der Autobahn

Der Fernbus-Anbieter Flixbus darf keine Gebühren für die Nutzung von PayPal bei der Online-Buchung erheben. Das hat das Landgericht München nun entschieden, wie Spiegel Online berichtet. Verstößt Flixbus gegen dieses Verbot, droht dem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro. Das Gericht hatte das Urteil am heutigen Donnerstag veröffentlicht (Az.: 17 HK O 7439/18).

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs der deutschen Wirtschaft. Sie bemängelte, dass Flixbus mit der Erhebung von PayPal-Gebühren gegen das seit dem 13. Januar 2018 geltende Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2, PSD2) verstoße. Die PSD2 untersagt Händlern im SEPA-Raum, Gebühren für bestimmte Zahlungsdienste zu erheben.

Flixbus hat die PayPal-Gebühren abgeschafft

Bisher ist aber noch nicht abschließend geklärt, ob auch PayPal zu diesen Diensten gehört. Der Payment-Anbieter hatte selbst in seinen AGB seinen Händlern verboten, Gebühren für PayPal-Zahlungen zu erheben – mit manchen Unternehmen hat der Anbieter aber offenbar Rahmenverträge ausgehandelt, in denen Gebühren noch möglich sind. „Das Gesetz wurde bislang so ausgelegt, dass das Verbot eines Aufschlags nicht für PayPal-Zahlungen gilt“, erklärte der Internet World zufolge PayPal-Sprecherin Sabrina Winter.

Flixbus selbst habe die PayPal-Gebühren nach eigenen Angaben inzwischen abgeschafft. Das Urteil und die damit geschaffene Klarheit sei „sowohl für das Unternehmen als auch für Verbraucher zu begrüßen“, erklärte das Unternehmen der Internet World gegenüber.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob eine der Parteien Berufung einlegt, war zunächst unklar.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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