Kartellrecht

Wegen Geoblocking: Guess muss 40 Millionen Euro Geldbuße zahlen

Veröffentlicht: 18.12.2018 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 18.12.2018
Guess Store

Dem international agierenden Mode-Konzern Guess wurde von der EU-Kommission ein Bußgeld in Höhe von 39,8 Millionen Euro auferlegt. Dieser hatte durch Vertriebsvereinbarungen Verbraucher daran gehindert, in anderen Mitgliedsstaaten der EU ihre Produkte zu erwerben – Einzelhändlern war grenzüberschreitend Werbung und Verkauf untersagt worden. Der darin liegende Verstoß gegen Vorschriften des Kartellrechts zeigt nun Folgen.

Guess erzeugte künstlich hohe Einzelhandelspreise

Bereits im Juni 2017 hat die EU-Kommission eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung gegen Guess eingeleitet. Im Visier standen dabei Vertriebsverträge und -praktiken des Konzerns. Grund war der Verdacht, dass dieser rechtswidrig in den grenzüberschreitenden Verkauf durch Einzelhändler eingreift. Wie aus einer Pressemitteilung der EU-Kommission von Anfang der Woche hervorgeht, wurde der Verdacht im Hinblick auf Geschäftspraktiken in der Zeit bis zum 31. Oktober 2017 bestätigt.

Guess ging es dabei, wie wohl zu erwarten, ums Geld: Indem das Mode-Unternehmen einzelne Märkte voneinander abkapselte, konnten je nach Region unterschiedliche Einzelhandelspreise für die Produkte verlangt werden. „So konnte das Unternehmen künstlich hohe Endkundenpreise aufrechterhalten, insbesondere in den mittel- und osteuropäischen Ländern“, erklärt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Preise in Osteuropa, so stellte die Kommission fest, lagen insofern durchschnittlich 5-10 Prozent über den westeuropäischen.

Geoblocking schränkte Verbraucherrechte ein

Grundsätzlich dürfen Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum ihr Vertriebssystem nach eigenem Gusto gestalten. Auch in der Wahl von Vertriebspartnern sind sie frei, solange nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen wird. Doch genau das war hier der Fall. Guess habe zugelassene Einzelhändler etwa an der Verwendung von Markennamen und Warenzeichen bei der Werbung in Suchmaschinen gehindert, den Querverkauf zwischen zugelassenen Groß- und Einzelhändlern eingeschränkt, den Verkauf an Verbraucher außerhalb zugewiesener Händlergebiete verboten und den Online-Verkauf von vorherigen ausdrücklichen Genehmigungen abhängig gemacht, teilt die EU-Kommission mit.

Damit habe es „den europäischen Verbrauchern einen der wichtigsten Vorteile des europäischen Binnenmarkts vorenthalten, nämlich die Möglichkeit, grenzüberschreitende Einkaufsmöglichkeiten für mehr Auswahl und günstigere Angebote zu nutzen“, heißt es weiter. Zusammengefasst handelt es sich dabei um Methoden des Geoblockings.

Bußgeld für Guess wurde wegen guter Zusammenarbeit halbiert

Auch wenn das Bußgeld mit knapp 40 Mio. Euro eine beachtliche Höhe hat, sorgte die Zusammenarbeit mit Guess aber für eine Ermäßigung von immerhin 50 Prozent: Das Unternehmen hat mit den Behörden über seine Verpflichtungen hinaus kooperiert und selbst Teile der vorgeworfenen Vorgehensweisen offen gelegt, die bis dahin noch nicht bekannt waren, außerdem aussagekräftige Beweismittel vorgelegt und seine Zuwiderhandlung ausdrücklich anerkannt.

Mit der Geoblocking-Verordnung hat dieses Bußgeld allerdings wenig zu tun. Zwar sind Teile der Geschäftspraktiken von Guess durch diese verboten, allerdings war sie zum Zeitpunkt der Handlungen des Unternehmens noch nicht in Kraft.

Personen sowie Unternehmen, die durch Guess' wettbewerbswidriges Verhalten Schäden erlitten haben, können es auf Ersatz verklagen.

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