13 Jahre „Schinkenstreit"

EuGH urteilt über Schwarzwälder Schinken

Veröffentlicht: 20.12.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 21.12.2018
Schinken mit Brot und Rosmarin.

An viele Spezialitäten sind Voraussetzungen an Herrstellung und Anbau geknüpft. So darf sich nicht jeder Salzlakenkäse auch Feta nennen. Ähnlich ist es auch beim Schwarzwälder Schinken: Bereits seit 1997 ist die Spezialität europaweit geschützt. Schwarzwälder Schinken darf sich ein Schinken nur dann nennen, wenn er im Schwarzwald hergestellt wurde. Was so banal klingt, mündete in einem 13-jährigen Konflikt – dem sogenannten „Schinkenstreit“ – der nun vor dem Europäischen Gerichtshof endete. Mittwoch wurde das Urteil gesprochen.

Wann darf Schwarzwälder Schinken genau so heißen?

Dem ganzen Streit ging ein Antrag im Jahr 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt voraus: Wie die Legal Tribune (LTO) berichtet, beantragte der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller, dass der Schwarzwälder Schinken sich nur so nennen darf, wenn er auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde. Der Verband wollte damit die Qualität des Produktes sicherstellen. Dagegen wandte sich die Schweizer Firma Bell Food: Diese stellt den Schinken zwar im Schwarzwald her, lässt ihn aber an einem anderen Ort schneiden und verpacken.

Der Streit ging vor das Bundespatentgericht, welches sich mit der Frage an den Europäischen Gerichtshof wandte.

EuGH fordert Bedingungen für Qualität

Die Richter stellen nun gestern fest, dass die örtliche Einschränkung bezüglich des Schneidens und Verpackens an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein muss, so LTO weiter. So eine Einschränkung muss nämlich „erforderliches und verhältnismäßiges Mittel” sein, um die Qualität des Schwarzwälder Schinkens zu sichern. Anders gesagt: Es muss erst einmal bewiesen werden, dass das Schneiden und Verpacken an einem anderen Ort als dem Schwarzwald ein Risiko für die Qualität des Endproduktes darstellt.

Nun muss das Bundespatentgericht auf Grundlage dieser Antwort ein Urteil fällen.

Kurios: Beide Parteien fühlen sich als Sieger

Die Entscheidung des EuGH gibt die wohl unbefriedigendste und zeitgleich juristischste Antwort überhaupt: Es kommt darauf an. Nichts Anderes sagt das Urteil. Obwohl die Frage weder mit Ja noch mit Nein beantwortet wurde, freuen sich beide Seiten und verbuchen das Urteil als Sieg. Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinken sieht dem Urteil des Bundespatentgerichts laut LTO „mit großer Zuversicht entgegen”. Der Produzent Bell Food wird wie folgt zitiert: „Es ist erfreulich, dass die Stellungnahme des EuGH nicht erkennen lässt, dass das Schneiden und Verpacken von Schinken zwingend im Schwarzwald erfolgen muss, um die geschützte geografische Angabe zu gewährleisten.“

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.