Rechtsradar

Rund ums Widerrufsrecht

Veröffentlicht: 21.12.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Mann klebt Versandettikett auf Paket.

In dieser Woche haben sich die Gerichte viel mit dem Widerrufsrecht auseinandersetzen müssen. Da ging es um Matratzen, Nintendo und Kunden, die ihre Ware erst nach 5 Monaten zurückgeschickt haben. Außerdem: Der EuGH mit seinem „Es-kommt-darauf-an”-Urteil zum Schwarzwälder Schinken und 40 Millionen Euro Geldbuße für Guess.

Nintendo, Matratzen und zu viel Ware für zu wenig Paket

In dieser Woche bereitet der Verbraucherschutz Bundeszentrale seine Klage vor dem Landgericht Berlin gegen Nintendo vor. Der Grund: Das Unternehmen schließt den Widerruf auch für Vorbestellungen aus – und das obwohl die Spiele erst ab Erscheinungsdatum spielbar sind. Das heißt, der Spieler kann die gekauften Produkte teilweise erst Wochen oder Monate nach dem Kauf spielen, den Kauf aber dennoch nicht Stornieren.

Außerdem: In seinem Schlussvortrag hat sich der EuGH-Generalanwalt für ein Widerrufsrecht im Online-Matratzen-Geschäft ausgesprochen. Der Grund: Die Matratzen sind auch nach Öffnung der Verpackung zum Wiederverkauf geeignet. Immerhin bestünde das Widerrufsrecht auch bei Kleidung, welches beim Anprobieren auch unweigerlich mit der Haut in Berührung komme.

Vor dem Amtsgericht Münster stritten unterdessen ein Käufer und ein Verkäufer. Nach dem Kauf machte der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Fristgerecht schickte er die Retour zurück, allerdings enthielt diese nur einen Teil der Ware, da das Paket schlicht zu klein war. Der zweite Teil wurde erst nach Monaten bei der Post aufgegeben. Dennoch muss der Verkäufer die Retour annehmen, so das Amtsgericht Münster.

Weitere Urteile

Schinkenstreit

Der Schinkenstreit ist mittlerweile 13 Jahre alt und wurde in dieser Woche vor dem EuGH verhandelt. Geklagt hat ein Schwarzwälder-Schinken-Produzent: Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hatte beim Patent- und Markenamt beantragt, dass sich Schwarzwälder Schinken nur so nennen darf, wenn er auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde. Der Produzent Bell Food klagte dagegen. Dieser stellt die regionale Delikatesse zwar im Schwarzwald her – geschnitten und verpackt wird sie aber woanders. Das muss auch nicht falsch sein, urteilte der EuGH. Es kommt nämlich darauf an, ob Schnitt und Verpackung an einem anderen Ort die Qualität des Produkts beeinträchtigt. Jetzt darf wieder das Bundespatentgericht auf Grundlage dieser Aussage weiterverhandeln.

39,8 Millionen Euro Bußgeld für Guess

Der Modehersteller Guess hat Geoblocking betrieben: Durch knebelartige Vertriebsvereinbarungen hat er verhindert, dass Verbraucher EU-weit die Produkte erstehen konnte. Das wurde damit erreicht, dass die Einzelhändler keine grenzüberschreitende Werbung betreiben durften. Durch diese Abkappselung der nationalen Märkte, konnten in unterschiedlichen Ländern, unterschiedliche Preise verlangt werden. Die Verbraucher hatten so kaum Möglichkeit, grenzüberschreitend das günstigste Angebot zu wählen. Die Wettbewerbshüter der EU haben daher ein Bußgeld verhängt. Dem, der die fast 40 Millionen Euro als viel empfindet sei gesagt: Ursprünglich waren es 80 Millionen. Da Guess aber gut mit der Kommission zusammen arbeitete, wurde das Bußgeld aus Gründen der Verhältnismäßigkeit reduziert (wir berichteten).

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 Roland Baer 2019-01-09 16:04
Verhältnismäßig keit Guess.

Wo bleibt die Verhältnismäßig keit bei den Streitwerten?
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.