Landgericht Dortmund zum Fabrikbrand in Pakistan

Klage gegen Kik abgewiesen

Veröffentlicht: 11.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.01.2019
Blick in eine industrielle Schneiderei.

Vor sechs Jahren kamen mehr als 250 Menschen bei einem Fabrikbrand in einer Textilfabrik in Pakistan ums Leben. Grund für die hohen Verluste waren mangelnde Brandschutzvorkehrungen: Vergitterte Fenster machten das Gebäude für die Arbeiter zur Todesfalle. Hauptauftraggeber der Fabrik war der umstrittene Textildiscounter Kik.

Bereits im März haben vier Hinterbliebene und Überlebende deswegen Schadensersatzklage vor dem Landgericht Dortmund eingereicht.

Ende letzten Jahres hat das Landgericht Dortmund in diesem Fall ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben: Entscheidendes Problem ist nämlich die Verjährung, die sich in dieser besonderen Konstellation nach pakistanischem Recht richtet (wir berichteten).

Gestern nun wurde das Urteil verkündet.

Ansprüche verjährt

Die Ansprüche der Kläger sind verjährt, das geht laut LTO aus dem Gutachten hervor. Nach pakistanischem Recht ist die Verjährung etwas, was zwingend vom Gericht selbst beachtet werden muss und auch nicht durch eine Klage gehemmt wird.

Das ist im deutschen Recht anders: Hier pausiert die Verjährung sozusagen, sobald Klage eingereicht wurde. Außerdem muss das Gericht die Verjährung von Ansprüchen nur dann beachten, wenn sich eine der Parteien darauf beruft. Man spricht dabei von der Einrede der Verjährung.

Eine Hemmung der Verjährung sieht das pakistanische Recht nur in Ausnahmefällen vor: Hätte Kik beispielsweise die Haftung für die den Brand und seine Folgen anerkannt, wäre eine solche Hemmung eingetreten. Das hat das Unternehmen aber nicht getan. Kik sieht zwar durchaus eine moralische Verantwortung für die Opfer des Brandes und hat entsprechend auch finanzielle Hilfen in Höhe von einer Millionen Dollar geleistet – rein juristisch sieht es sich aber nicht in der Schuld. „Die Fabrik hatte keine Brandschutzmängel", gab das von uns zitierte Unternehmen zu verstehen.

Wolf im Schafspelz

Während der Gespräche nach dem Brand hat Kik den Klägern noch versichert, bis Ende 2015 auf die Verjährung zu verzichten. Das bestritt das Textilunternehmen auch nie. Nun war es laut LTO so, dass das Unternehmen das Gericht sogar darauf hingewiesen hat, dass es die Verjährung nach pakistanischem Recht wohl zu berücksichtigen hat.

Leider ist damit die Chance, die Verantwortlichkeit von Kik zu klären vorerst vertan: Es wurde keinerlei Beweis darüber erhoben, inwiefern Kik nun an dem Brand eine (Mit-)Schuld trägt. Das Unternehmen sieht nämlich keinerlei Verletzung des Brandschutzes.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob die Kläger Berufung einlegen werden, ist aktuell noch nicht bekannt.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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