Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts

Kein weltweites Recht auf Vergessenwerden

Veröffentlicht: 11.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.01.2019
Person nutzt Google auf Handy

Google ist seit einigen Jahren dazu verpflichtet, Suchergebnisse auf Antrag der Betroffenen hin zu löschen. Dieses Recht auf Vergessenwerden wirft aber so manche Frage auf: So läuft bereits seit 2017 ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Reichweite dieses Anspruchs. Die französische Datenschutzaufsicht CNIL wollte den Suchmaschinenbetreiber Google dazu zwingen, fragwürdige Links weltweit zu löschen. Da es sich bei dem Recht auf Vergessenwerden um eine EU-Norm handelt, ist Google der Meinung, betreffende Links auch nur innerhalb der EU löschen zu müssen. Das sah die französische Behörde anders und belegte Google mit einem Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro. Dagegen klagte Google vor Frankreichs höchstem Verwaltungsgericht. Dieses gab den Fall an den EuGH ab (wir berichteten).

EuGH-Generalanwalt gegen globales Recht

Der EuGH-Generalanwalt sieht Beck-Aktuell zufolge keinen globalen Anspruch auf Löschung. Seiner Meinung nach beschränkt sich das Recht auf das Gebiet der Europäischen Union. Grund für diese Ansicht ist das Informationsinteresse: Durch eine weltweite Löschung bestünde die Gefahr, dass Personen aus Drittstaaten am Zugang zu Informationen gehindert werden und damit ihr Informationsinteresse mit eingeschränkt wird. Anders herum hätte die globale Entfernung der Links die Folge, dass Drittstaaten Personen aus der Europäischen Union am Zugang zu Informationen hindern würden.

Der Generalanwalt sieht es an dieser Stelle also als besonders kritisch an, dass ein globaler Anspruch auf Vergessenwerden gleichzeitig auch in die möglichen Interessen von Personen in Ländern außerhalb der Europäischen Union eingreift. Zum Beispiel kann für eine andere Person aus einem Drittstaat durchaus ein berechtigtes Interesse an der gelöschten Information bestehen, weil eben dieses berechtigte Interesse anders zu definieren ist, als in der EU.

Richter schließen sich meist an

Laut Reuters schließen sich die Richter häufig der Meinung des Generalanwalts an. Mit dem Urteil wird in den kommenden Monaten gerechnet.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.