Hobbybrauer verliert

Krombachers „Felsquellwasser” behält Markenrechtsschutz

Veröffentlicht: 28.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 01.07.2022
Verschiedene Biere in Gläsern auf einer Theke.

„Krombacher – mit Felsquellwasser gebraut.” – Diesen Satz dürfte jeder schon einmal im Fernsehen oder Radio gehört haben. Kein Wunder, denn der Bierhersteller wirbt bereits seit 1960 damit. Weniger bekannt dürfte sein, dass sich Krombacher „sein” Felsquellwasser im Jahr 2010 auch als Marke hat eintragen lassen.

Darüber stolperte laut Westfalenpost auch Hobbybrauer Kay Ingerfeld: Dieser benutzt zum Brauen seines Bieres nämlich auch Felsquellwasser und wollte nun eines seiner Biere unter eben jenem Namen vermarkten. Bei der Recherche stieß er dabei auf die von Krombacher eingetragene Marke.

Verwendung der Marke

Bekannterweise vertreibt Krombacher kein Bier mit dem Namen Felsquellwasser. Genau hier sah der Kläger laut Westfalenpost auch das Problem. Vertreten durch seinen Braufreund und Anwalt Robert Meyen klagte er gegen die Eintragung der Marke Felsquellwasser ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. In erster Instanz bekamen sie auch Recht – nun scheiterten die Bierliebhaber aber vor dem Oberlandesgericht Hamm: Der Hobbybrauer argumentiert, dass Krombacher das Felsquellwasser lediglich als Beschreibung für einen Inhaltsstoff nutze, heißt es in der LTO.

Ganz falsch liegt der Kläger mit seiner Denkweise nicht: Nach § 26 Markengesetz muss eine Marke auch genutzt werden, damit sie Schutz geniest.

Allerdings konnte – so LTO weiter – die Argumentation von Krombacher das Gericht im Ergebnis eher überzeugen: Der Bierhersteller führte an, dass sie das Felsquellwasser bereits seit 1960 für die Werbung verwenden. Dies sei auch Grundlage für die Markeneintragung 2010 gewesen. Die Art der Nutzung des Begriffs Felsquellwasser wurde nach der Eintragung so fortgeführt. Dies genüge für eine Nutzung der Marke.

Zahlen muss Krombacher dennoch

Die Kosten für den Rechtsstreit muss, so LTO, dennoch Krombacher tragen und das, obwohl sie den Rechtsstreit gewonnen haben. Der Grund ist ganz einfach: Krombacher hätte seine Argumentation schon viel eher vorbringen können.

Nächste Runde?

Wie der Westfalenpost zu entnehmen ist, muss dieses Urteil aber noch nicht das Ende des Streites bedeuten: „Wir sind so weit gekommen, da wollen wir jetzt auch bis ans Ende gehen“, wird Robert Meyen, der Anwalt des Klägers, dazu zitiert. Als nächstes wolle man den Bundesgerichtshof anrufen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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