Niederländische Deichmanntochter verliert

Louboutins rote Schuhsohlen genießen Markenschutz

Veröffentlicht: 11.02.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.02.2019
Schuhe von Christian Louboutin.

Der Designer Christian Louboutin ist bekannt für seine Schuhe mit dem gewissen Etwas: Seine Modelle verfügen stets über eine signalrote Schuhsohle. Daher hat er sich die rote Sohle 2010 als Marke für die Beneluxstaaten eintragen lassen. 2013 folgte noch einmal die ausdrückliche Eintragung für hochhackige Schuhe.

Im Jahr 2012 brachte Van Haren, eine niederländische Unternehmestochter von Deichmann, ebenfalls von Halle Berry entworfene Schuhe mit einer roten Sohle auf den Markt.

Dagegen wehrte sich Louboutin und brachte den Streit vor die nationalen Gerichte.

Der Schutz von Formen

Van Haren bestritt laut dem Spiegel die Markenfähigkeit der roten Sohle: Ihrer Meinung nach habe Christian Louboutin die Form der Sohle mit der Farbe schützen lassen. Dies sei aber unionsrechtlich nicht vorgesehen: Die Richtlinie über den Schutz von Marken führt mehrere Gründe an, warum eine Marke keinen Schutz genießen kann. Eines der Hindernisse ist es, wenn die Marke lediglich aus der Form besteht, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.

Das sieht der Designer anders: Er führt an, dass er lediglich den Umstand, dass die Sohle rot sei, hat schützen lassen. Auf die Form komme es nicht an. Im Markenregister heißt es dazu: „Farbe Rot (Pantone 18-1663TP), die auf der Sohle eines Schuhs wie abgebildet (die Kontur des Schuhs ist nicht von der Marke umfasst, sondern dient nur dem Zweck, die Position der Marke zu zeigen) aufgebracht ist“.

Da die Frage, ob die Farbe gleichzeitig auch die Form umfasse, vom nationalen Gericht in Den Haag nicht so einfach zu beantworten war, wurde der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegt. Dieser fällte seine Entscheidung bereits im letzten Sommer.

Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof entschied im Juni 2018, dass die Farbe Rot keine Form sei. Zwar sei die Begrenzung der Farbe durch die Form der Sohle vorgegeben, dies sei aber ausdrücklich nicht Bestandteil der Marke, begründet der EuGH laut Spiegel seine Entscheidung.

Der Fall wanderte daraufhin zum niederländischen Gericht zurück.

Schadensersatz für Louboutin

Die Richter in Den Haag setzten die Entscheidung der europäischen Kollegen um: Wie nun bekannt wurde, gaben auch sie dem Schuhdesigner Recht. Dieser zeigte sich laut Spiegel „hocherfreut”. In der Folge muss Deichmanntochter Van Haren nun Schadensersatz leisten. So erfreulich die Sache für den Designer ist; eine Schattenseite hat das Urteil: Van Haren muss alle noch im Lager vorhandenen Schuhe mit der roten Sohle vernichten.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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