Von den Highlands ins Schwabenländle

Whisky Glen Buchenbach muss sich umbenennen

Veröffentlicht: 11.02.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.02.2019
Zwei Gläser Whiskey mit Eiswürfeln.

Bei dem Wort „Glen” dürfte der Otto Normalverbraucher an Schottland mit seinen Highlands denken. Denn schließlich ist das Getränk dort traditionell verbreitet. Dies trifft aber nicht auf den „Glen Buchenbach“ zu. Der wird nämlich in Schwaben hergestellt. Das fand die Scotch Whisky Association (SWA) der schottischen Whisky-Produzenten alles andere als gut und klagte.

Das bedeutet die EU-Spirituosenverordnung

Grund des Streites ist die EU-Spirituosenverordnung: Gemäß dieser Verordnung sind bestimmte regionale Herkunftsbezeichnungen, wie etwa das „Schwarzwälder Kirschwasser” oder „Ouzo” geschützt (siehe Anlage III). Dies soll zum einen die Qualität des Produktes garantieren, zum anderen aber auch den Verbraucher schützen. Dieser soll sich darauf verlassen können, dass das Produkt entsprechend seinem Namen auch aus der suggerierten Region kommt.

Das Wörtchen „Glen”, welches übersetzt soviel wie „kleines Tal” oder „Bergschlucht” bedeutet, ist zwar nicht als besonders geschützter Begriff aufgezählt, allerdings beruft sich die SWA auf einen anderen Teil der Verordnung: Es ist nämlich auch eindeutig festgelegt, dass Hersteller von Spirituosen den Käufer nicht über die Herkunft ihrer Waren in die Irre führen dürfen. „Viele Gerichte quer durch viele Rechtssysteme haben geurteilt, dass Namen wie 'Highland' und 'Glen' oder Abbildungen wie Dudelsackspieler so stark mit Schottland und schottischem Whisky verbunden sind, dass ihre Benutzung in Verbindung mit anderen Whiskys irreführend ist“, wird SWA-Direktor Alan Park dazu von Beck-Aktuell zitiert.

Die schwäbischen Hersteller sehen das naturgemäß anders: „Glen“ sei kein schottisches, sondern ein englisches Wort, welches weltweit Verwendung finde. „Mit der gleichen Argumentation könnte die SWA nahezu jeden schottisch anmutenden Begriff wie 'Mac' oder 'Maria Stuart' für sich beanspruchen“, heißt es weiter von den Schwaben.

Langjähriger Rechtsstreit

Dass sich über diese zwei verschiedenen Argumentationen streiten lässt, zeigt die Historie des Konfliktes zwischen der SWA und den Schwaben: Bereits seit 2013 dauert der Streit schon an. Zuletzt lag die Akte beim Landgericht Hamburg, welches den EuGH 2018 anrief, so Beck-Aktuell weiter. Das 5.000 Seiten dicke Monumentalwerk an Akte wurde zwischenzeitlich an das Hamburger Gericht zurück geschickt, welches am 07.02.2019 sein Urteil fällte.

Hinweis auf Verpackung genügt nicht

Das Landgericht Hamburg gab den Schotten Recht: „Glen Buchenbach“ muss umbenannt werden und das obwohl auf der Flasche ein Hinweis zur Herkunft zu finden ist. Das reicht dem Gericht zur Klarstellung allerdings nicht aus. Würde eine irreführende Produktbezeichnung durch einen klarstellenden Hinweis ausgeglichen werden können, so würde der Schutz geografischer Bezeichnungen schlicht ins Leere laufen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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