Oberlandesgericht Köln: Hauptsache süß

Über die richtige Vermessung von Teddy-Bären

Veröffentlicht: 20.02.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 20.02.2019
trauriger Plüsch-Teddy.

Wie wird die Größe eines Plüschtiers eigentlich korrekt angegeben? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 06.02.2019 - 6 U 141/18) auseinandersetzen.

Gestritten hatten sich laut Beck-Aktuell zwei Kuscheltier-Importeure. Der Vorwurf lautete: Irreführung des Verbrauchers durch ungewöhnliche Größenangabe eines Teddy-Bären.

Diagonale statt Senkrechte

Der beklagte Händler hat als Größe des Bären den Abstand vom linken Ohr zum rechten Bein angegeben, also die Diagonale. Diese Diagonale hat er auch auf den Vorschaubildern eingezeichnet. Er ist der Meinung, dass das für den Verbraucher kein ungewöhnliches Maß ist. Schließlich sei diesem bereits aus der Werbung für TV-Geräte bewusst, dass die Diagonale länger sei, als die Höhe oder Breite.

Der Konkurrent sah das anders und nahm eine Irreführung des Verbrauchers an: Der Verbraucher rechne damit, einen 160 Zentimeter großen Bären zu erhalten. Den bekomme er aber nicht, da die gemessene Diagonale länger als die eigentlich Größe von Scheitel bis Sohle des Kuscheltiers ist. Das würde einen Unterschied von 15 Prozent ausmachen.

Das Landgericht gab dem Kläger in erster Instanz auch Recht und bejahte die Irreführung.

Hauptsache süß 

Das Oberlandesgericht Köln folgte dieser Ansicht im Berufungsverfahren nicht. Es gehöre zu den mathematischen Grundkenntnissen, dass die Diagonale stets länger, als die Senkrechte sei. Außerdem dürfte selbst dem flüchtig hinschauenden Verbraucher das Vorschaubild mit der eingezeichneten Diagonale auffallen. Eine Irreführung sei hier jedenfalls nicht anzunehmen.

Hinzu kommt noch, dass die Größe eines Teddy-Bären nicht unbedingt ein entscheidender Faktor sei – vor allem käme es darauf an, dass er süß aussehe.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.