Zwischenbilanz nach drei Monaten

Neues Verpackungsgesetz zeigt erste Wirkung – mehr registrierte Unternehmen

Veröffentlicht: 01.04.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Verschieden große Kartons stehen auf dem Fußboden

Das neue Jahr begann für Online-Händler mit viel Aufregung, denn das neue Verpackungsgesetz brachte neue Verpflichtungen und auch mehr Bürokratie mit sich. Doch wie es scheint, zeigen die neuen Regularien rund um Verpackungen und Verpackungsmaterial schon jetzt Wirkung. Wie die Internet World nun berichtet, haben sich bereits „deutlich mehr Unternehmen als bisher an den Kosten für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen aus Plastik, Papier oder Metall“ beteiligt, heißt es.

Erste Zahlen zeigen eine deutliche Entwicklung bei den registrierten Unternehmen: Mittlerweile gebe es demnach bereits 160.000 Einträge im Verpackungsregister, kommentierte Gunda Rachut von der Zentralen Stelle gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Vor Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes sollen es hingegen nur etwa 60.000 Unternehmen gewesen sein.

Das neue Verpackungsgesetz soll mehr Transparenz bringen

Seit dem 1. Januar 2019 sind die meisten Online-Händler dazu verpflichtet, ihre verwendeten und in Umlauf gebrachten Verpackungen bei einem der dualen Systeme zu lizenzieren. Mit dieser Lizenzierungspflicht geht auch eine zusätzliche Registrierungspflicht bei LUCID einher – einem öffentlichen Register für Hersteller und Händler, die Verpackungen in den Verkehr bringen.

Obwohl die betroffenen Händler bereits seit 1993 einer Systembeteiligungspflicht unterliegen, war es vor Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes nur schwer nachzuvollziehen, wer seiner Pflicht auch wirklich nachkam und wer eben nicht. Durch das Register kann dies nun jedoch vergleichsweise einfach nachvollzogen werden, sodass sich Unternehmen nun auch gegenseitig kontrollieren können.

Verpackungsgesetz bringt neue Dynamik und Abmahnungen

Über erste Abmahnungen aufgrund des Verpackungsgesetzes hatten wir bereits mehrfach berichtet (zum Beispiel hier oder hier). Diese Entwicklungen bestätigte auch Gunda Rachut von der Zentralen Stelle: „Abmahnungen und Anzeigen nehmen zu“, sagte sie. Obwohl eine umfassende Bewertung des Gesetzes nach diesen wenigen Monaten noch zu früh sei, habe das Gesetz „,Selbstregulierungskräfte‘ angekurbelt, die nun Dynamik entfalteten“, heißt es bei der Internet World weiter. 

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#4 Sabine 2019-04-11 13:04
Wir haben uns über LUCID registrieren lassen. Als kleiner Versandhändler von Textilien kaufen wir maximal 2x jährlich kleinere Mengen Folien bzw Versandtaschen aus Kunststoff.
Dies steht nun wieder an und ich erinnere, dass wir hier stets "freiwilligen" Aufpreis bezahlt haben, auch vor unserer Registrierung.
Was müssen wir denn nun zusätzlich zur erfolgreichen Registrierung auf LUCID beachten. Finde Infos verwirrend und unklar.
Danke im Voraus für eindeutige Hinweise :-)
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#3 Stephan 2019-04-08 11:55
Es zeigt sogar soviel Wirkung, dass ich mich sogar als jemand der garnichts verschickt, aus Gründen der Absicherung gegen Abmahnungen registriert habe. Vielleicht verschicke ich ja doch mal 1 Päckchen im Jahr. Also besser vorsichtig sein, als später den Schaden zu haben. Da hat man ja wirklich was erreicht! Bravo!
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#2 Holger 2019-04-02 17:33
Natürlich zeigt das Gesetz, dank dem nur in Deutschland möglichem Abmahnwahnsinn, Wirkung.
Entweder du zahlst mindestens EUR 100 oder du fängst dir 10 Abmahnungen. Die Kosten dann EUR 3000.
Rein ökonomische Überlegung.

Nach wie vor muss aber die Frage der Sinnhaftigkeit und Logik bezüglich des VerpG hinterfragt werden.
Was die kleinen Online-Händler angeht sind 99% der Verpackungen Papier/Pappe. Diese gelten in Rohstoffkreisen als Wirtschaftgut. Hier wird noch Geld bezahlt für den Ankauf von Pappe. Warum ich also den Entsorgern dafür noch Geld überweisen soll erschließt sich mir nicht, genau genommen ist es Betrug.
Hier wird für einen Wertstoff zweimal abgezockt.
Es stehen natürlich Männer wie Eric Schweizer (Interseroh, ALBA Group) dahinter.
Saß natürlich wie zufällig im Nachhaltigkeits rat der Bundesregierung und hat vermutlich auch heute noch seine passenden Netzwerke.
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#1 Harald Schön 2019-04-01 18:27
Das ist ja super - jetzt sprudeln die Einnahmen für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen noch üppiger als je zuvor! Da braucht es doch für die nächsten Jahre keine Preiserhöhung! Und auch die Einnahmen für alle Abmahnanwälte sind gesichert. Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Steuereinnahmen.
Das sich Unternehmen nun auch gegenseitig kontrollieren können ist auch eine prima Sache und schon lange von allen gewünscht - oder? - haben die sonst nichts zu tuen! ect....
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