Online-Apotheke

Gericht verbietet weiterhin den Apothekenautomaten von DocMorris

Veröffentlicht: 31.05.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 31.05.2019
Logo der Online-Apotheke DocMorris

Als die Online-Apotheke DocMorris vor zwei Jahren, im April 2017, in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt einen als „Apothekenautomaten“ bekannt gewordenen Service einrichtete, war die Aufmerksamkeit groß. In einer ehemaligen Apotheke machte das Unternehmen eine „pharmazeutische Videoberatung“ möglich.

Dabei konnten Kunden über ein Videoterminal mit einem niederländischen Apotheker sprechen und über das Terminal selbst Rezepte einscannen und dem Apotheker zukommen lassen. Dieser konnte dann über einen angeschlossenen Arzneimittelautomaten das entsprechende Medikament ausgegeben.

Apothekenautomat wurde bereits kurz nach Start verboten

Doch bereits wenige Tage nach der Einrichtung dieses Services wurde der Automat durch das Regierungspräsidium Karlsruhe verboten. Es folgten eine ganze Reihe weiterer gerichtlicher Verbote: So urteilte im Februar 2018 das Landgericht Mosbach gegen den Medikamentenservice von DocMorris, genau wie kürzlich das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Eine weitere Niederlage musste die Online-Apotheke nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hinnehmen.

DocMorris: Apothekenautomat ist kein Versandhandel

Nach Informationen der Zeit schloss sich das Oberlandesgericht Karlsruhe der Ansicht des Mosbacher Gerichts an, wonach der Automat gegen das hiesige Arzneimittelgesetz verstoße: Medikamente dürften an Kunden ausschließlich von Apotheken abgegeben werden. Zwar argumentierte DocMorris selbst, dass der „Apothekenautomaten“ als eine Art Versandhandel anzusehen sei, doch die Gerichte sahen dies anders: Demnach bringe DocMorris apothekenpflichtige Arzneimittel außerhalb von Apotheken und nicht im Zuge des Versandhandels in Verkehr.

Zudem verweist die Zeit auch auf einen Referentenentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der Vor-Ort-Apotheken den Rücken stärken soll und sich gegen Arzneimittelautomaten richte, die außerhalb von Apotheken verortet sind. Um gegen das Urteil vorzugehen, bleibt DocMorris nun noch der Weg vor den Bundesgerichtshof.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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