Finanzgericht Münster

Kein Vorsteuerabzug bei Gattungsbezeichnung von Textilien auf Rechnung

Veröffentlicht: 18.06.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Bekleidungsgeschäft

Viele Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass eine Rechnung so gestaltet ist, dass die erbrachte Leistung auch identifizierbar ist. Im Falle von Textilien hat das Finanzgericht Münster nun klargestellt, was das heißt.

Gattungsbezeichnung nicht ausreichend

In Frage standen laut Beck-Aktuell die Rechnungen eines Großhändlers für Textilien. Dieser gab auf den Rechnungen lediglich die Gattungen der erworbenen Textilien an, also beispielsweise Blusen, Jacken, Pullover, T-Shirts, Tops oder Röcke. Das zuständige Finanzamt wollte das so nicht akzeptieren und kürzte im Rahmen einer Umsatzsteuersonderpüfung den geltend gemachten Vorsteuerabzug. Gegen diesen Bescheid legte der Textilhändler Klage ein.

Detaillierte Bezeichnungen im Niedrigpreissektor sei nicht handelsüblich

Der Händler gab zur Begründung an, dass er im Niedrigpreissektor handle und in diesem detaillierte Bezeichnungen nicht handelsüblich seien. Dieser Argumentation folgte das Finanzgericht Münster allerdings nicht: Die erbrachten Leistungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar sein. Dies kann die bloße Gattungsbezeichnung auf der Rechnung nicht leisten. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Ware beispielsweise mit Hersteller, Modelltyp, Schnittform, Material, Muster, Farbe, Größe oder unter Bezugnahme auf eine Artikel- oder Chargennummer umschrieben werden müssen. Dies sei auch im Niedrigpreissektor zumutbar. Schließlich würden auch hier Textilien nach Modelltyp und Größe sortiert werden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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