Bundesgerichtshof

Betreibt die Deutsche Umwelthilfe Abmahnmissbrauch?

Veröffentlicht: 04.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.07.2019
Papierauto auf Wiese

Die Deutsche Umwelthilfe ist neben ihrer Aktivität im Dieselskandal auch wegen ihrer Abmahntätigkeit bekannt. Ein Autohaus in Fellbach wollte sich die Abmahnung wegen fehlender Information zu Spritverbrauch und CO2-Ausstoß nicht gefallen lassen und ließ es auf einen Gerichtsprozess ankommen. Der Vorwurf lautet: Rechtsmissbrauch (wir berichteten). Nun hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung bekannt gegeben.

Finanzierungsmodell der DUH

Der Knackpunkt, auf dem die Behauptung des Rechtsmissbrauchs basiert, liegt im Finanzierungsmodell der DUH: Die Umwelthilfe nimmt über ihre Abmahnungen so viel Geld ein, dass sie mit den Einnahmen andere Projekte querfinanziert. Der Vorwurf des Autohauses lautete daher, dass bei der DUH nicht etwa die Verfolgung des satzungsgemäßen Zwecks – nämlich der Verbraucherschutz – durch die Abmahnungen im Fokus stehe, sondern die Finanzierung von Projekten.

Hauptsache Verbraucherschutz

Der Bundesgerichtshof sieht laut seiner Pressemitteilung in dieser Querfinanzierung noch kein Indiz für die rechtsmissbräuchliche Verwendung von Abmahnungen. Wichtig ist nach Ansicht der Richter, dass der Zweck des Verbraucherschutzes durch die Marktverfolgungstätigkeit nicht lediglich vorgeschoben ist. Das bedeutet: Wenn die Deutsche Umwelthilfe Überschüsse aufgrund der Masse an Abmahnungen generiert, darf sie diese ohne Probleme für andere Projekte nutzen. Diese Projekte müssen dann aber ebenfalls dem satzungsgemäßen Zweck, nämlich dem Verbraucherschutz dienen.

Finanzieller Überschuss kein Indiz

Auch die Generierung eines finanzielles Überschusses aufgrund von massenhaft ausgesprochenen Abmahnungen stellt nach Ansicht des BGHs kein Indiz für einen Abmahnmissbrauch dar: Wird vielfach gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten, die dem Interesse von Verbrauchern dienen, verstoßen, so ist die logische Folge eine große Anzahl an Abmahnungen. So werde eine effektive Durchsetzung des Verbraucherschutzes gewährleistet. Anders gesagt: Die Unternehmen, die gegen gesetzliche Anforderungen verstoßen, sind laut BGH für massenhafte Abmahnungen (mit) verantwortlich.

Bezahlung des Personals

Auch das dritte Indiz, welches laut des Autohauses für einen Rechtsmissbrauch spricht, lehnte das Gericht ab: Die Einnahmen aus der Abmahntätigkeit nutzt die Deutsche Umwelthilfe dafür, die Kosten für die beiden Geschäftsführer zu decken. Allerdings machten diese Vergütungen in den Jahren 2015 und 2016 nur einen Bruchteil der Ausgaben für die Verfolgung der Vereinszwecke aus, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Aussprechen von Abmahnungen allein der Bezahlung von Personal dient, sondern hauptsächlich der Verfolgung von Verbraucherinteressen. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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